• Fr. Nov 22nd, 2024

Tesla darf weiter Wald roden

Gefällte Bäume liegen auf der Baustelle der Tesla Gigafactory in Grünheide nahe Berlin. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
Eilantrag abgelehnt:

Der Streit um die Abholzung von Wald zum Bau der Fabrik von US-Elektroautohersteller Tesla geht in eine neue Runde.

Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungs-Stopp abgelehnt hat, ziehen die Naturschützer vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). Am Donnerstag reichten sie eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein. Eine OVG-Sprecherin bestätigte den Eingang. Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, war noch nicht bekannt.

Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500 000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschied, dass Tesla weiter Waldfläche auf seinem Gelände roden darf und lehnte einen Eilantrag der Umweltverbände für einen vorläufigen Rodungs-Stopp ab (VG 5 L 602/20). Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Vom Gericht hieß es zur Entscheidung, die Genehmigung des vorzeitigen Beginns der Baumfällarbeiten sei rechtmäßig und die Abwägung der Belange des Naturschutzrechts durch das Brandenburger Landesamt für Umwelt nicht zu beanstanden. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht zunächst die vorläufige Genehmigung für die Rodung im Eilverfahren gestoppt.

Den Naturschutzverbänden geht es vor allem um den Artenschutz. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab. «Das Verwaltungsgericht hat beim Artenschutz unsere vorgelegten Gutachten nicht ausreichend gewürdigt», sagte Michael Ganschow, Landesgeschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Brandenburger Landesamt für Umwelt hatte die Rodung am Montag vor einer Woche genehmigt. Tesla braucht das Gelände den Angaben zufolge für Rohrleitungen und als Lagerungsmöglichkeit. Streit um die Bäume hatte es schon im vergangenen Winter gegeben.

Nachdem das Landesumweltamt damals den vorzeitigen Beginn einer Fällung von rund 90 Hektar Wald genehmigt hatte, wollten die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern dies mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) stoppen. Damit hatten sie damals keinen Erfolg. Das OVG Berlin-Brandenburg stoppte dann das Baumfällen zunächst, bis es in einem endgültigen Beschluss die Eilanträge der Umweltverbände zurückwies. Damit konnte Tesla noch vor Beginn der Vegetationsperiode weiter Bäume fällen.

Wann die endgültige umweltrechtliche Genehmigung für die Tesla-Fabrik kommt, ist bisher offen. Eine Anhörung von Kritikern im Herbst, die Einwände geltend gemacht hatten, wurde zuletzt noch ausgewertet. Tesla-Chef Elon Musk will das künftige Werk auch zur weltgrößten Batteriefabrik machen.

Copyright 2020, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten,