Der ab Ende Februar geplante Betrugsprozess gegen Martin Winterkorn könnte wegen gesundheitlicher Probleme des früheren Volkswagen-Konzernchefs verschoben werden.
Das Landgericht Braunschweig erklärte auf Anfrage, dass sich die zuständige Kammer zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gutachterlich beraten ließ. Das öffentliche Verfahren (Az.: 6 KLs 23/19), bei dem Winterkorns Rolle in der Diesel-Abgasaffäre untersucht werden soll, könnte damit erst verzögert starten. Zu konkreten Details und Fristen äußerte sich das Gericht jedoch nicht.
Aus Winterkorns Umfeld hieß es, letztlich müsse die Braunschweiger Wirtschaftsstrafkammer über die weitere Terminierung entscheiden. Zuvor hatten die «Süddeutsche Zeitung» und der Norddeutsche Rundfunk über die Entwicklung berichtet. Nach bisheriger Planung soll die seit langem vorbereitete Hauptverhandlung am 25. Februar beginnen, sie dürfte sich bis mindestens ins Frühjahr 2023 ziehen.
Im vergangenen Oktober hatte das Landgericht bereits eine erste Terminübersicht erstellt, die nun jedoch ins Wanken geraten könnte – dem Vernehmen nach möglicherweise um bis zu mehrere Monate. Winterkorn (73) soll inzwischen im Rollstuhl sitzen. Berichten zufolge soll er zudem vor einer wichtigen Operation stehen, die den Zeitablauf im Gerichtssaal zusätzlich durcheinanderbringen könnte. Bei dem «Dieselgate»-Prozess sind noch vier weitere Führungskräfte wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt.
Im September 2015 hatte VW nach Prüfungen von Behörden in den USA Manipulationen an Abgaswerten zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide ausgestoßen wurden als in Tests. Die Enthüllungen traten den Dieselskandal los, der den Konzern bis heute weit über 30 Milliarden Euro an juristischen Ausgaben kostete. Darüber hinaus erfasste eine tiefe Vertrauenskrise die gesamte Autobranche.
Winterkorn war kurz nach dem Auffliegen der Manipulationen zurückgetreten. Er sei sich «keines Fehlverhaltens bewusst», sagte er damals. Vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags betonte er ebenfalls, zuvor nichts von illegalen Täuschungen gewusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig klagte ihn nach langwierigen Ermittlungen dennoch an. Zwischenzeitlich hatten auch Gerüchte über eine mögliche Einstellung des Verfahrens die Runde gemacht, weil die Ankläger bei einigen Punkten nacharbeiten mussten.
Das Landgericht erklärte mit Blick auf eine eventuelle Verschiebung: «Die Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten setzt seine Fähigkeit voraus, in- oder außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.» Sollte diese Fähigkeit eingeschränkt sein, könnten auch Pausen oder Unterbrechungen eine Option sein, um das Verfahren zu durchlaufen. Die Frage ist indes, ob dies im zunächst angesetzten Plan mit teils mehreren Terminen pro Woche über viele Monate sowie bei Winterkorns Verfassung realistisch wäre. Sachverständige helfen, dies einzuschätzen. Am Ende muss aber das Gericht darüber befinden.
Winterkorn muss sich außerdem auf einen Prozess wegen mutmaßlicher Marktmanipulation im Abgasskandal einstellen. Termine hierfür waren zuletzt noch nicht bekannt. Ein Marktmanipulationsverfahren gegen den aktuellen VW-Konzernchef Herbert Diess sowie gegen den früheren Finanzvorstand und heutigen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wurde gegen die Zahlung von 9 Millionen Euro eingestellt.