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Kommission plädiert für Frauenquote in Topetagen

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Jan 15, 2021
Experten plädieren für eine Frauenquote in Topetagen öffentlicher Firmen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa)
In öffentlichen Firmen:

Vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals schlägt ein Expertengremium genauere Vorgaben für die Prüfung von Jahresabschlüssen öffentlicher Unternehmen vor.

Die Aufsichtsgremien sollen Wirtschaftsprüfern stärker auf die Finger schauen. Die unverbindlichen Benimmregeln (Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex) sehen vor, dass sich das Aufsichtsorgan eines öffentlichen Unternehmens selbst ein Urteil darüber bilden soll, «ob den Beurteilungen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens im Prüfungsbericht zu folgen ist.»

«Kompetente und unabhängige Abschlussprüfer sind aufgrund ihrer Rolle und der Zusammensetzung der Aufsichtsorgane öffentlicher Unternehmen von besonders großer Bedeutung», erläuterte der wissenschaftliche Vorsitzende des Gremiums, Ulf Papenfuß. Im Skandal um den Bilanzbetrug beim früheren Dax-Konzern Wirecard stehen unter anderem die Wirtschaftsprüfer von EY in der Kritik, weil Unregelmäßigkeiten nicht früher aufflogen.

Die 22-köpfige Expertenkommission, in der unter anderem die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling sitzen, hat den Muster-Kodex aus dem Jahr 2020 überarbeitet. Die unverbindlichen Vorschläge sollen Kommunen, Bundesländern und dem Bund eine Orientierungshilfe geben.

Aufgenommen wurde eine Empfehlung für eine Frauenquote in der Topetage öffentlicher Unternehmen. Führungsgremien mit mehr als zwei beziehungsweise drei Mitgliedern soll mindestens eine Frau angehören. Damit orientiert sich das Gremium an einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Erhöhung des Frauenanteils in den Chefetagen großer Unternehmen. Demnach muss in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern künftig mindestens eine Frau sitzen. Bei Firmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein.

Die Expertenkommission konkretisierte auch die Vergütungsregeln für Führungskräfte öffentlicher Firmen. So soll für die Angemessenheit des Verdienstes das Vergleichsumfeld dokumentiert werden.

«Viele Städte und Bundesländer haben angekündigt, einen Kodex für ihre Unternehmen einführen zu wollen», berichtete Papenfuß. Das Thema gehöre bei der Bewältigung der Corona-Pandemie auf die Tagesordnung. «Wir würden uns als Expertenkommission wünschen, dass der Musterkodex bei der gemeinschaftlichen Erarbeitung von Regelungen vor Ort gezielt für Vergleiche genutzt wird», sagte der Professor an der Zeppelin Universität Friedrichshafen.

«Wir haben beobachtet, dass bei bestehenden Kodizes vor Ort viele Regeln noch nicht aufgenommen wurden, die eigentlich wichtig wären für die von der Politik formulierten Ziele.» Es gebe aber auch eine Reihe von sehr guten Beispielen. Bundesweit gibt es demnach etwa 18.500 öffentliche Unternehmen, davon rund 16.000 auf kommunaler Ebene.

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