Die Bürgerbewegung Finanzwende wirft Sparkassen im Streit um die Verzinsung von Prämiensparverträgen eine Verzögerungstaktik vor.
«Ansprüche von Kunden sind im letzten Jahr verfallen, dies darf sich 2021 nicht fortsetzen», forderte der frühere Grünen-Politiker und der Finanzwende-Vorstand Gerhard Schick. Sparkassen müssten auf betroffene Kunden zugehen, «statt auf Zeit zu spielen». Viele ältere Prämiensparverträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig ändern können. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind diese Klauseln seit 2004 unwirksam. Streit gibt es aber weiter um Details.
Verbraucherschützer werfen vor allem Sparkassen vor, die Zinsen eigenmächtig mit Hilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben. «Zahlreiche Sparkassen haben ihre Zinsen mindestens am Rande dessen berechnet, was das Gesetz zulässt», sagte Schick. «Erste Gerichtsentscheidungen und viele Experten sagen sogar, dass Sparkassen Zinsen falsch berechnet haben.» Eine Reihe von Menschen müsste demnach noch Zinsen von den Sparkassen erhalten.
Die Finanzaufsicht Bafin hatte betroffenen Sparern jüngst empfohlen, gegebenenfalls eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt einzuschalten. Für Schick ist damit klar: «Wir haben es offenbar mit einer Vielzahl von Verträgen zu tun, die nicht rechtskonform sind.» Es sei «eine Frechheit, wenn Sparkassen beim Thema Prämiensparen auf den Faktor Zeit und damit auf Verjährungen setzen.»
Die Bafin sollte baldmöglichst einschreiten und die Sparkassen zu mehr Transparenz verpflichten. Hinweise für Anleger und unverbindliche Aufforderungen seien zu wenig. Bislang gibt es keine Informationspflicht der Kreditinstitute den Kunden gegenüber.
Die Bafin möchte, dass Kreditinstitute jeden betroffenen Sparer informieren und angemessene Lösungen anbieten. Ein runder Tisch der Aufsicht mit Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschützern dazu blieb ohne Ergebnis. Die Behörde prüft nun verwaltungsrechtliche Maßnahmen, um zu erreichen, dass Sparer ausreichend informiert werden. Betroffen sind langfristig variabel verzinste Sparverträge von 2004 und davor. Verbraucherschützer haben bereits mehrere Musterfeststellungsklagen eingereicht.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hatte jüngst betont, die Sparkassen hätten auf Basis der Vorgaben des Bundesgerichtshofs die Berechnungsmethode für das Neugeschäft und damals schon laufende Verträge angepasst. «Wir halten diese von Sparkassen vorgenommene Änderung nach den Vorgaben des BGH für zulässig.» Die Anwendung der Rechtsprechung in den Verträgen habe auch keiner neuen Vereinbarung mit den Kunden bedurft: «Vielmehr sollen sich beide Seiten darauf verlassen können, dass die BGH-Rechtsprechung umgesetzt wird. Das ist geschehen.»