Vorfahrt für den Zugverkehr, Kampf dem Plastikmüll: Einige wichtige Änderungen sollen ab 1. Januar vor allem den Umwelt- und Klimaschutz in der Europäischen Union voranbringen. Ein Überblick:
Kein unsortierter Plastikmüll mehr in Entwicklungsländer
Exporte von unsortiertem Plastikmüll aus der Europäischen Union in Entwicklungsländer werden ab 1. Januar verboten – nur noch saubere Kunststoffabfälle zum Recycling dürfen dorthin ausgeführt werden. Auch für Exporte und Importe in und aus Industriestaaten gelten schärfere Auflagen. Ziel ist, die Plastikverschmutzung einzudämmen und das Material systematisch wieder zu verwerten. 2019 exportierte die EU 1,5 Millionen Tonnen Plastikabfälle, zumeist in die Türkei und asiatische Länder.
Mehr intelligente Stromzähler, Verzahnung der Energiemärkte
In Kraft tritt zum 1. Januar auch ein Schwung neuer EU-Energieregeln. Für Verbraucher am interessantesten ist die sogenannte Strommarktrichtlinie, die den Einbau moderner Stromzähler voranbringen soll. Diese gelten als Voraussetzung für Tarifmodelle, mit denen Strom zu bestimmten Zeiten günstiger werden soll – etwa als Anreiz, die Waschmaschine nachts laufen zu lassen. Laut Verordnung sollen die EU-Staaten sicherstellen, dass Stromkunden über Chancen, Kosten und Risiken solcher Tarife und Zähler informiert werden. Daneben starten neue Regeln für die Planung, Berichterstattung und Überwachung der Energiemärkte der EU-Staaten mit dem Ziel, die Klimaziele gemeinsam umzusetzen.
Das europäische «Jahr der Schiene»
Mehr Passagiere und Fracht per Bahn: Am 1. Januar beginnt das europäische «Jahr der Schiene». Die Werbeaktion soll den Zugverkehr als klimafreundliche Alternative zur Straße voranbringen. Bisher werden nur sieben Prozent der Passagiere und elf Prozent der Güter auf der Schiene transportiert. Bis 2050 soll sich der Frachtanteil der Schiene verdoppeln und die Verbindungen in Hochgeschwindigkeitszügen verdreifachen.
Neue Regeln für «Konfliktmineralien» wie Zinn oder Gold
Die Beschaffung wichtiger Mineralien für Europa soll nicht zu bewaffneten Konflikten oder Zwangsarbeit in den Herkunftsländern beitragen: Das ist das Ziel einer neuen EU-Verordnung, die ebenfalls ab 1. Januar gilt. Sie erlegt den Importeuren Sorgfaltspflichten in der Lieferkette auf. Betroffen sind Gold, Zinn und die Metalle Wolfram und Tantal.