Die Deutsche Bahn will Klarheit über das Kräfteverhältnis der beiden konkurrierenden Gewerkschaften GDL und EVG im eigenen Konzern.
Personalvorstand Martin Seiler hat deshalb ein notarielles Verfahren vorgeschlagen, in dem ermittelt werden soll, welche Gewerkschaft in welchem Bahn-Betrieb mehr Mitglieder hat. Anschließend will die Bahn das sogenannte Tarifeinheitsgesetz (TEG) umsetzen. Demnach gilt in den jeweiligen Betrieben nur der Tarifvertrag der jeweils größeren Gewerkschaft. Zuvor hatte die «Funke»-Mediengruppe darüber berichtet.
«Der Gesetzgeber hat uns das TEG vorgegeben, und wir müssen dieses nun umsetzen», teilte Seiler am Mittwoch mit. «Deshalb bieten wir den Gewerkschaften ein gemeinsames Verfahren zur Feststellung der Mehrheitsverhältnisse an.» In einem Brief an die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) schlägt die Bahn deshalb vor, Listen anzulegen, in denen die Arbeitnehmervertreter eintragen, welcher Beschäftigte ihrer Gewerkschaft angehört. Die Listen würden dann ausschließlich von den Notaren eingesehen und ausgewertet.
«Das Verfahren wird nur vollzogen, wenn uns bis zum 22. Februar 2021 eine eindeutige Antwort beider Gewerkschaften vorliegt», heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Das Tarifeinheitsgesetz war bei der Bahn bis Ende vergangenen Jahres ausgesetzt. Seit 2015 regelte stattdessen ein Grundlagenvertrag, dass Tarifverträge der GDL und der EVG jeweils auch für sämtliche ihrer Mitglieder galten – unabhängig davon, ob sie in einem Betrieb arbeiten, in dem die andere Gewerkschaft stärker vertreten ist.
Doch der Vertrag lief Ende 2020 aus. Eine Anschlussregelung gibt es bislang nicht, auch wenn sich die Bahn nach wie vor um eine bemüht: «Wir wollen aber weiterhin mit beiden Gewerkschaften eine einvernehmliche Regelung zu einer geordneten Koexistenz finden», teilte Seiler mit. Die EVG lehnt einen neuen Grundlagenvertrag aber strikt ab, weil er aus ihrer Sicht das TEG aushebelt würde.
Immer wieder betont die Bahn deshalb, dass nun das TEG umgesetzt werden müsse. In einem Großteil der rund 300 Betriebe bei der Bahn sind die Beschäftigten mehrheitlich in der EVG organisiert. In rund 70 Betrieben gilt das Kräfteverhältnis jedoch als unklar. Direkt fragen darf die Bahn die Beschäftigten allerdings nicht. Die EVG stimmte dem nun von der Bahn vorgeschlagenen Verfahren zu: «Wir sind als EVG davon überzeugt, dass wie unsere Mitglieder damit vor der Anwendung schlechter Tarifverträge schützen», teilte Vorstand Klaus-Dieter Hommel mit. Die GDL äußerte sich zunächst nicht dazu.