Bayer hat sich bei einem entscheidenden Teil seines milliardenschweren Glyphosat-Vergleichs mit US-Klägern nach langem Hickhack auf einen Kompromiss geeinigt.
Der Leverkusener Pharma- und Agrarchemiekonzern verkündete am Mittwochabend einen Durchbruch in den Verhandlungen um den Umgang mit künftigen US-Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup. Es sei eine formelle Einigung mit den Klägeranwälten erreicht worden, die auch eine Zusage von bis zu 2,0 Milliarden Dollar (1,7 Mrd Euro) beinhalte. Das Geld dafür hatte Bayer schon letztes Jahr auf die Seite gelegt.
Die Rechtskonflikte um Glyphosat hatte sich der Dax-Konzern mit der milliardenschweren Übernahme des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 aufgehalst. Im vergangenen Juni hatte Bayer sich dann eigentlich bereits auf ein großes Vergleichspaket mit zahlreichen US-Klägern verständigt, das später jedoch in einem wichtigen Punkt vom zuständigen US-Richter zurückgewiesen wurde. Dadurch schien plötzlich wieder der gesamte Deal zur Beilegung der Verfahren in Gefahr. Nun haben Bayer und die Klägeranwälte diesen Teil des Vergleichs überarbeitet und erneut zur Genehmigung bei Bundesrichter Vince Chhabria eingereicht. Bei ihm sind zahlreiche US-Verfahren gebündelt.
Sollte der Richter den neuen Vorschlägen der Streitparteien zustimmen, könnte Bayer wahrscheinlich endlich den Großteil der US-Rechtsstreitigkeiten abhaken, die mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme an Bord gegangenen waren. Eine teure Angelegenheit: Das Vergleichspaket würde die Leverkusener rund 11,6 Milliarden Dollar (fast 10 Mrd Euro) kosten, inklusive der bis zu 9,6 Milliarden Dollar für bestehende Klagen. Bei Anlegern kam die Aussicht auf ein nahendes Ende der Causa dennoch gut an. Der Kurs der Bayer-Aktie legte im späten Frankfurter Geschäft zunächst um gut zwei Prozent zu.
Chhabria hatte sich besonders an einem Vorschlag des Konzerns gestört: ein unabhängiges Wissenschaftsgremium zum Umgang mit künftigen Glyphosat-Klagen einzurichten. Der Richter zweifelte die Rechtmäßigkeit einer solchen Lösung an und stufte sie als Nachteil für mögliche künftige Kläger ein. Bayer hatte immer wieder betont, wie wichtig dieses Puzzlestück des Vergleichs für das Zustandekommen des Deals insgesamt sei. Nun ist der Konzern zuversichtlich, die Einwände Chhabrias ausgeräumt zu haben. «Die Parteien sind mit der überarbeiteten Einigung gewissenhaft auf die Fragen eingegangen, die das Gericht zuvor aufgeworfen hatte», teilte Bayer mit.
Bestandteil der Einigung sei etwa ein Fonds, aus dem in Frage kommende künftige Kläger zunächst in den kommenden vier Jahren Kompensationszahlungen erhalten sollen. Außerdem solle ein wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet werden, dessen Erkenntnisse zwar nicht rechtlich bindend wären, in künftige Gerichtsverfahren mit Klägern dieser Gruppe aber als Beweismittel einfließen könnten. Darüber hinaus ist ein umfassendes Programm zur Bekanntmachung des Vergleichs gegenüber künftigen Klägern geplant. Auch bestimmte Programme zu Forschung und Diagnosemöglichkeiten, die bereits Teil der ursprünglichen Vereinbarung waren, blieben erhalten.