• Sa. Nov 23rd, 2024

Bekommt VW Schadenersatz wegen Wuchers?

Verlangte Prevent Wucherpreise von VW? (Urheber/Quelle/Verbreiter: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa)

Die erbittert streitenden Gegner Volkswagen und Prevent stehen sich wieder vor Gericht gegenüber.

Es geht um die Aufarbeitung der abgebrochenen Geschäftsbeziehungen vor einigen Jahren – und damit um eine weitere Teil-Entscheidung in einer der heftigsten Auseinandersetzungen der Branche. Dabei zeigten sich schon vor dem ersten Zusammentreffen neue Reibereien: Das Braunschweiger Landgericht musste einen zunächst für Mittwoch (24.2.) angesetzten Gütetermin verschieben, weil die Prevent-Seite kurzfristig einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter stellte. Über einen Ersatztermin solle «zu gegebener Zeit» informiert werden.

Kern des Konflikts ist der Lieferstreit zwischen Europas größtem Autokonzern und den früheren Eigentümern der Firma Neue Halberg Guss (NHG). Deren Preise für wichtige Motorbauteile waren von VW gegen Ende der Zusammenarbeit als überzogen kritisiert worden. In ihren Verhandlungen kämpfen Zulieferer und Autohersteller oft mit harten Bandagen. In diesem Fall waren die Folgen jedoch besonders drastisch.

Im August 2016 hatten zunächst die Prevent-Firmen ES Guss und Car Trim die Belieferung ihres Großkunden eingestellt. Sechs VW-Werke wurden zwischenzeitlich lahmgelegt. In der Folge überzogen sich beide Seiten mit Vorwürfen. Nach Darstellung von Prevent hatte Volkswagen den Lieferstopp mit einseitig verschlechterten Vertragskonditionen heraufbeschworen. Die Wolfsburger beschuldigten den Lieferanten ihrerseits, in erpresserischer Absicht die Preise erhöht zu haben.

Prevent bestand auf einer Fortsetzung der Verträge, VW kündigte 2018. Die NHG, von der aus Bosnien kontrollierten Gruppe übernommen, geriet wegen der geringeren Abnahme finanziell unter Druck. Die Gießerei hatte für VW-Konzernmarken unter anderem Motorblöcke hergestellt.

Gab es eine Vertragsgrundlage für die Verteuerung der Bauteile? Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am Sitz der – heute abgewickelten – NHG in Saarbrücken hatte dies kürzlich verneint. Auf welcher Basis kalkulierte der Zulieferer dann aber die um das bis zu Achtfache angehobenen Preise, wenn ein Rahmenabkommen mit Volkswagen fehlte?

Prevent-Manager Barbaros Arslan sagt, er habe mehr verlangen müssen, weil VW die ursprünglich abgesprochenen Mengen drastisch verringert und den Bestellzeitraum verkürzt habe. Auch angesichts getätigter Investitionen habe NHG daher pro Motorblock Aufschläge berechnen müssen – VW habe die nötige «Anpassung» letztlich selbst ausgelöst. Eine Orientierung an einem Durchschnittspreis für solche Güter in der Autobranche sei nicht realistisch gewesen, weil der Wolfsburger Konzern aus Sicht von NHG eben der dominante Abnehmer gewesen sei.

VW sieht das ganz anders. Es habe zwar in der Tat keine über Jahre laufende Vereinbarung zu fest definierten Preisen und Mengen gegeben – sehr wohl aber andere gültige Verträge, die eine flexible Lieferung auf Abruf und «bedarfsorientierte Versorgung» sichern sollten. «Diese Verträge hat Prevent nicht eingehalten.» Wegen des Wuchers sei VW dann zu deren Kündigung gezwungen gewesen. Dass das OLG keinen fixen Rahmenvertrag sah, sei insofern nicht zu bestreiten, jedoch auch gar nicht die Kernfrage gewesen: «Taktisch handelt es sich um den Versuch (von Prevent), die Wucherpreise in ein legitimes Licht zu rücken.»

Die Richterkollegen in Braunschweig hatten in einem früheren Eilbeschluss schon durchblicken lassen, dass die Zuwächse als Wucher eingestuft werden könnten. Genauer soll dies nun aber noch einmal in einem Hauptsache-Verfahren beleuchtet werden. 46 Millionen Euro aus dem späteren Weiterverkauf der NHG an eine andere Firma waren Anfang 2019 eingefroren worden, damit VW hieraus mögliche Rückforderungen stellen kann. Zu dem geplanten neuen Termin verlangt der Konzern das Geld nun als Schadenersatz für überhöhte Preise. Hinzu kommen Ansprüche weiterer VW-Werke, insgesamt geht es um 66 Millionen Euro.

Arslan sieht das Saarbrücker Urteil umgekehrt als gutes Signal für eine mögliche Rückerstattung der einbehaltenen Summe an ihn: «Das ist schon ein Brett.» VW kontert, die Entscheidung habe keine inhaltliche Bedeutung für Braunschweig. Und NHG habe den Hauptantrag, mit dem VW zur Abnahme bis Ende 2020 verpflichtet werden sollte, zurückgenommen.

Neben der Frage, wer Druck auf wen ausübte und wann welche Geschäfte in Deutschland beendet werden durften, beschäftigt der Streit auch die Justiz in anderen Ländern. In den USA geht es in verschiedenen Arenen weiter, jüngst reichte Prevent eine Klageschrift in Detroit ein. Dabei wird VW, dem heutigen Kernmarken-Chef und früheren Einkaufsmanager Ralf Brandstätter sowie den Sitzherstellern Adient und Lear wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen. Sie sollen versucht haben, Prevent vom Markt auszuschließen. VW wies das zurück.

Im vergangenen Sommer sorgte eine Spitzelaffäre um mitgeschnittene Gespräche einer internen VW-Arbeitsgruppe für Aufsehen. Bevor man die Prevent-Verträge kündigte, sollen Konzernvertreter über den Umgang mit der Firma beraten haben. Ende Juli wurde der mutmaßliche Maulwurf enttarnt – kurz darauf fand die Polizei dessen Leiche in einem ausgebrannten Auto. Für die Ermittler deutete vieles auf Suizid hin. Vor Weihnachten hatte Prevent am OLG Celle dann einen juristischen Etappensieg verbucht: Die VW-Tochter Skoda muss dem Ex-Lieferanten nach der Aufkündigung eines Vertrags Schadenersatz zahlen.

Wann das Aufeinandertreffen in Braunschweig nachgeholt wird, war am Dienstag noch unklar. Erst muss die Kammer – ohne den von Prevent abgelehnten Richter – genauer über das Gesuch beraten. Danach lässt sich der neue Termin festlegen. Von Prevent war dazu zunächst nichts zu hören. VW kritisierte: «Der einen Tag vor Verhandlungsbeginn eingereichte Antrag kann nur zum Ziel haben, das Verfahren zu verzögern.» Es gebe keinen Grund, die Unparteilichkeit des Richters anzuzweifeln. Man sei an einer «zügigen Entscheidung» interessiert.

Von Jan Petermann, dpa