Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen erhalten ab sofort wieder Abschlagszahlungen des Bundes im Rahmen der November-, Dezember- und Überbrückungshilfe III.
«Die Abschlagszahlungen für die Corona-Hilfsprogramme werden heute wieder aufgenommen», teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mit. Diese mussten zuvor aufgrund von Betrugsfällen kurzfristig gestoppt werden. Die regulären Auszahlungen waren nach Darstellung des Ministeriums zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Somit sei sichergestellt, dass alle Auszahlungen wieder «vollumfänglich erfolgen».
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach in der «Rheinischen Post» von einer guten Nachricht für Unternehmen. Die Bundesregierung hatte die Zahlungen nach mehreren Betrugsfällen Ende vergangener Woche gestoppt. Die kurzzeitige Unterbrechung der Abschlagszahlungen war nach Angaben des Ministeriums «rechtlich geboten und notwendig», um im Austausch mit den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden, aber auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesfinanzministerium Unregelmäßigkeiten zu prüfen und Vorkehrungen zu treffen, um die Wiederholung derartiger Betrugsversuche künftig zu verhindern.
Mit Stand Freitagmorgen wurden den Angaben zufolge seit November 2020 rund 9,6 Milliarden Euro Hilfen an Betroffene überwiesen. Bei der November- und Dezemberhilfe seien damit bereits 96 Prozent der Abschlagszahlungen auf den Konten der Empfänger. Die weitere Auszahlung der November- und Dezemberhilfe werde nun von den Ländern vorgenommen. Hier handelt es sich um Umsatzentschädigungen für zwangsweise geschlossene Unternehmen. Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit Zuschüssen zu den Fixkosten unterstützt.
Bei der «Neustarthilfe» für Soloselbstständige seien bisher 88 913 Anträge gestellt worden mit einem Volumen von 528 Millionen Euro, hieß es weiter. 493 Millionen Euro und damit knapp 94 Prozent der beantragten Summe seien bereits ausgezahlt.
Das Wirtschaftsministerium hatte vergangene Woche mitgeteilt, es bestehe «in einigen Fällen» der Verdacht, dass unrechtmäßig staatliche Hilfsgelder erschlichen wurden. Dabei gehe es um Abschlagszahlungen, also quasi Vorschüsse auf die Staatshilfen, und um reguläre Auszahlungen. Nach Medienberichten soll es bei dem Betrug um falsche Identitäten der Antragsteller gehen. Dies müssen für Unternehmen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte sein.