Die Hürden für die Gründung eines Betriebsrats in Unternehmen sollen gesenkt werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine entsprechende Reform von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg gebracht.
Vorgesehen sind unter anderem ein besserer Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die sich für eine Betriebsratsgründung einsetzen, und einfachere Regeln bei Betriebsratswahlen. Gewerkschaften begrüßten das Vorhaben, von Arbeitgeberseite kam Kritik.
«Wir wollen, dass es wieder mehr Betriebsräte in Deutschland gibt», sagte Heil am Mittwoch in Berlin. Beschäftigten solle Mut gemacht werden, solche Gremien zu gründen. Das Gesetz sei eine klare Ansage an Arbeitgeber, die Betriebsratsgründungen verhindern wollten. «Ich sage dies gerade im Blick auf einige US-amerikanische Konzerne, die Mitbestimmungsrechte mit Füßen treten. Wer versucht Betriebsratswahlen zu verhindern, Betriebsräte zu schikanieren oder ihre Arbeit zu behindern, hat mich zu einem entschiedenen Gegner.»
Laut Gesetzentwurf ist die Zahl der Betriebsräte und der von einem Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer seit den 1990er Jahren zurückgegangen. Demnach gibt es noch in rund jeder zehnten Firma, die einen Betriebsrat haben könnte, ein solches Gremium. 41 Prozent der Arbeitnehmer im Westen und 36 Prozent im Osten werden von Betriebsräten vertreten. Für die Gründung eines Betriebsrates muss eine Firma mindestens fünf Mitarbeiter haben. Das Gremium hat gegenüber Arbeitgebern Mitspracherechte zum Beispiel bei Arbeitszeiten und Pausen.
Im Gesetzentwurf heißt es, es sei denkbar, dass Arbeitnehmer besonders in kleinen Betrieben bewusst auf die Gründung eines Betriebsrats verzichteten. Zudem könnten die Formalien des regulären Wahlverfahrens eine Hemmschwelle darstellen. «Andererseits häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern», heißt es weiter. Die Behinderung von Betriebsratswahlen sei kein Einzelfall. Verwiesen wird dabei auf Erhebungen von Gewerkschaften, wonach Arbeitgeber versuchen, Betriebsratswahlen etwa durch Einschüchterung möglicher Kandidaten zu behindern.
Konkret geplant ist nun ein verbesserter Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die zu einer Betriebsratswahl einladen. Kündigungsschutz gibt es bisher für die ersten drei Personen, die dazu einladen, künftig sollen es sechs Personen sein. Und auch schon vor einer Einladung, wenn Mitarbeiter über eine Betriebsratswahl nachdenken und diese planen, soll Kündigungsschutz gelten, wenn die Betroffenen eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit der Vorbereitung beginnen.
Gesenkt werden außerdem die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlags. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten sollen beispielsweise keine sogenannten Stützunterschriften für Wahlvorschläge mehr nötig sein und in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten nur noch zwei unterstützende Unterschriften.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Ausweitung der Rechte von Betriebsräten vor: Sie sollen mitbestimmen dürfen, wenn es um die Ausgestaltung mobiler Arbeit im Unternehmen geht. Zudem wird klargestellt, dass die Rechte des Betriebsrates bei der Planung von Arbeitsabläufen und bei der Festlegung von Richtlinien zur Personalauswahl auch gelten, wenn das Unternehmen dabei auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz setzt.
Nach dem Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat, wo es laut Bundesarbeitsministerium nicht zustimmungspflichtig ist.
Gewerkschaften begrüßten die Pläne. Der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Robert Feiger, sprach besonders mit Blick auf das Handwerk von einem «Meilenstein für mehr Mitbestimmung». In Branchen wie der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung seien Betriebsräte noch immer eine Seltenheit. Die zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, sieht in der Verabschiedung des Gesetzes durch das Kabinett einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie forderte aber weitere Schritte für mehr Mitbestimmung.
Kritik kam aus der Wirtschaft. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände sprach von einer «weiteren bürokratischen Last». Und: «Die tausendfach erfolgreiche Zusammenarbeit der Betriebspartner zur Bewältigung der aktuellen Gesundheitskrise zeigt sehr eindrücklich, dass diese Partnerschaft keiner einseitigen Nachhilfe des Gesetzgebers bedarf.»