Ermittler in der Dieselaffäre bei Volkswagen haben erneut mehr als 1500 Seiten mit Vorwürfen an das Landgericht Braunschweig geschickt.
Angeschuldigt sind 15 weitere Führungskräfte des VW-Konzerns und eines Zulieferbetriebes, wie Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe der Deutschen Presse-Agentur in Braunschweig sagte. Ihnen wird Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, Beihilfe zu mittelbarer Falschbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen. Namen nannte die Staatsanwaltschaft nicht.
Damit sind nun 34 Personen in den Untersuchungen wegen überhöhten Ausstoßes von Stickoxid (NOx) angeschuldigt. Nach Überzeugung der Ermittler war die Führungsriege maßgeblich dafür verantwortlich, dass Behörden und Kunden in Europa und den USA mit Hilfe einer unzulässigen Software in Dieselfahrzeugen getäuscht wurden. Die mittlerweile vierte Anklageschrift umfasst 1554 Seiten.
Über die Zulassung der Anklage muss auch in diesem Fall das Landgericht Braunschweig entscheiden. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Akten. Im Fall von Ex-Konzernchef Martin Winterkorn und vier anderen Managern hat das Gericht die Anklage unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs bereits zugelassen, der Prozess war zuletzt aber coronabedingt in den September verschoben worden.
In zwei weiteren NOx-Verfahren der Abgasaffäre hat die Staatsanwaltschaft zusammen 14 VW-Mitarbeiter angeklagt. Über die Eröffnung von Hauptverfahren ist dabei aber noch nicht entschieden. Bei sechs Betroffenen wurde im Januar 2020 schwerer Betrug, teilweise Steuerhinterziehung und Falschbeurkundung angeklagt. Seit September 2020 geht es bei acht Beschäftigten um mutmaßlichen, teils schweren Betrug, Falschbeurkundung und Wettbewerbsverstöße sowie teilweise Untreue und Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu.
Der Skandal um «Dieselgate» flog im September 2015 durch Nachforschungen von US-Umweltbehörden und Wissenschaftlern auf. VW stürzte in die schwerste Krise seiner Geschichte, Milliarden an juristischen Kosten und ein lädiertes Verbrauchervertrauen waren die Folge. Die Angeschuldigten in dem aktuellen Verfahren sollen in unterschiedlichen Tatzeiträumen wissentlich und willentlich an der Entstehung und Weiterentwicklung der Manipulationssoftware beteiligt gewesen sein.