• Do. Nov 21st, 2024

Karlsruhe: Schlappe für Gegner der EZB-Staatsanleihenkäufe

Das Gebäude der Europäischen Zentralbank in Frankfurt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Boris Roessler/dpa)

Die Deutsche Bundesbank kann sich weiter uneingeschränkt an den umstrittenen Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen.

Bundesregierung und Bundestag haben nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor gut einem Jahr die Käufe ausreichend überprüft. Zu diesem Fazit kommt das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 29. April.

Zwei Anträge auf Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung, mit der das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung des Urteils hätte bestimmen können, verwarf der Zweite Senat als unbegründet. (Az.: 2 BvR 1651/15 u.a.) Die Gegner der Staatsanleihenkäufe reagierten enttäuscht.

Das Verfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Der Zweite Senat hatte mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik.

Die Bundesbank darf demnach nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem milliardenschweren Kaufprogramm angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Die Bundesregierung bekam drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung des beanstandeten Kaufprogramms zu bewegen. Die Bundesbank ist der größte Anteilseigner der Zentralbank. Entsprechend groß ist ihr Kaufvolumen.

Es gab aber unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Politiker die Vorgaben des Gerichts ordnungsgemäß umgesetzt haben. Während Bundesregierung und Bundestag davon überzeugt waren, sahen der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und eine Klägergruppe um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke das anders und erzwangen eine Überprüfung durch das Gericht.

Das Verfassungsgericht listete auf, was seit dem Urteil alles geschehen sei: So hätten sich beispielsweise verschiedene Bundestagsausschüsse schnell mit dem Thema befasst. Im Plenum habe es eine Aktuelle Stunde gegeben und die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hätten eine Ausarbeitung zur Unionsrechtskonformität des PSPP erstellt.

Der EZB-Rat habe dann auf einer geldpolitischen Sitzung Anfang Juni unter anderem zwei Beschlüsse gefasst, die die Verhältnismäßigkeit des PSPP zum Gegenstand haben. Ende Juni habe die Bundesbank dem Bundesfinanzministerium verschiedene – teils als vertraulich eingestufte – Dokumente der EZB übersandt, die Abgeordnete in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen konnten. Am 2. Juli habe der Bundestag nach einer öffentlichen Debatte festgestellt, dass die vom EZB-Rat durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung den Anforderungen aus dem Urteil genüge.

«Im Ergebnis sind Bundesregierung und Bundestag damit weder untätig geblieben», bilanzierte der Senat. Noch hätten sie offensichtlich ungeeignete oder völlig unzureichende Maßnahmen getroffen, um ihrer Verpflichtung nach dem Urteil nachzukommen. «Es ist nicht ersichtlich, dass sie dabei ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten haben.» Außerdem seien die Vollstreckungsanträge unzulässig, weil sie über die beurteilte Sach- und Rechtslage hinausgingen, hieß es in der Mitteilung weiter.

Die Kritiker der Staatsanleihenkäufe reagierten enttäuscht. Lucke kritisierte, dass Einblick in die EZB-Dokumente nicht möglich sei. Gauweiler kündigte an, Demokratie und Rechtsstaat erneut vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigen, wenn Bundesregierung und Bundestag ihre Pflicht verletzten, die Grundsätze der Demokratie, «gegen Anmaßungen der EU-Organe zu verteidigen».

Weil sich Karlsruhe mit seinem Urteil vom 5. Mai 2020 offen gegen den EuGH gestellt hatte, prüft die EU-Kommission noch, ob sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Der EuGH hatte dem Kaufprogramm im Dezember 2018 gegen massive Bedenken aus Karlsruhe seinen Segen erteilt.

Über Anleihenkäufe kommt viel Geld in Umlauf, das heizt normalerweise die Inflation an. Die EZB strebt mittelfristig eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent an. Stagnierende oder fallende Preise können Verbraucher und Unternehmen verleiten, Investitionen aufzuschieben. Das kann die Konjunktur bremsen.

Nach Einschätzung von Friedrich Heinemann von Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat Karlsruhe mit dem Beschluss «die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung um die EZB-Anleihekäufe im Rahmen des PSPP vor der Pandemie endgültig ad acta gelegt».

Klagen sind in Karlsruhe allerdings auch gegen das aktuelle Notkaufprogramm für Staatsanleihen und Wertpapiere von Unternehmen (Pandemic Emergency Purchase Programme/PEPP) eingegangen, das nicht Gegenstand des Verfahrens war. Mit dem seit rund einem Jahr laufenden Programm stemmen sich Europas Währungshüter gegen die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie.

Von Marco Krefting und Friederike Marx, dpa