Die EU-Kommission will einen Gesetzesvorschlag zur Abschaffung der Käfighaltung vorlegen, nachdem eine europäische Bürgerinitiative genug Unterschriften dafür gesammelt hat. Das solle bis 2023 geschehen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.
Konkret geht es um Legehennen, Sauen, Kälber, Kaninchen, Junghennen, Masthähnchen, Legetiere, Wachteln, Enten und Gänse.
«Tiere sind fühlende Geschöpfe», betonte Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Es werde geprüft, ob es realistisch sei, dass die Vorschriften bis 2027 in Kraft treten. Damit könnte das Begehren der Bürgerinnen und Bürger neun Jahre nach Start der Initiative Realität werden. Die EU-Kommission kündigte an, Landwirtinnen und Landwirten über die EU-Agrarpolitik bei der Abschaffung der Käfighaltung zu helfen.
Die Organisation Foodwatch bezeichnete den Schritt der EU-Kommission als überfällig. Jeder Tag, an dem nicht gehandelt werde, sei ein Tag, an dem Muttersäue ihre Ferkel nicht umsorgen könnten oder Hühner und Kaninchen sich nicht so bewegen könnten, wie sie es brauchten, sagte Matthias Wolfschmidt, internationaler Strategiedirektor der Organisation. Zudem forderte er, dass künftig auch bei importierten Lebensmitteln die gleichen Standards eingehalten werden müssten.
In Deutschland leben nach Angaben der Bürgerinitiative noch weit mehr als 8,2 Millionen Tiere in Käfigen. Dies entspreche einem Anteil von 14 Prozent der Nutztiere in Deutschland. Damit liegt Deutschland sogar schon recht gut im EU-Schnitt. Nur in Österreich (3 Prozent), Luxemburg (3) und Schweden (8) ist der Anteil geringer. Am schlechtesten sieht es in Portugal (89), Spanien (89) und Malta (99) aus. Europaweit leiden der Initiative zufolge mehr als 300 Millionen Tiere in Käfigen.
Die Europäische Bürgerinitiative gibt es seit 2012. Über sie können Europäer die Kommission zur Gesetzesvorschlägen in Bereichen auffordern, in denen sie zuständig ist. Dafür braucht eine Initiative mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten. Dann muss die Brüsseler Behörde reagieren und entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommt oder nicht.