Für Unternehmen, die in der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, wird der vereinfachte Zugang zu Kurzarbeit erneut verlängert. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Heil bezeichnete die Verlängerung als «weitere Brücke» bis zur verstärkten wirtschaftlichen Erholung. Der Staat erstattet demnach auch über den 30. Juni hinaus die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig. Ab Oktober werden die Beiträge dann noch zur Hälfte übernommen, wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September begonnen wurde.
Zudem soll es für die Anmeldung von Kurzarbeit weiter ausreichen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind und nicht wie sonst ein Drittel. Das galt zunächst nur für Unternehmen, die bis Ende dieses Monats Kurzarbeit anmelden. Auch hier wird die Frist bis Ende September verlängert.
Trotz sinkender Corona-Zahlen und steigender Impfquote gibt es nach Ansicht des Arbeitsministeriums noch Unsicherheiten. Es gehe darum, «Beschäftigungsverhältnisse auch über den 30. Juni 2021 hinaus zu stabilisieren und dadurch Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen möglichst zu vermeiden».
Vor allem finanziell stark belastete Unternehmen im Einzelhandel, in der Unterhaltungs-, Reise- und Tourismusbranche und im Hotel- und Gaststättengewerbe benötigten den erleichterten Zugang über den 30. Juni hinaus, heißt es in der Begründung zur Verordnung.
Für die zuständige Bundesagentur für Arbeit rechnet das Ministerium durch die Verlängerung der Regeln mit Mehrausgaben von rund 2,6 Milliarden Euro.
«Mit Kurzarbeit sichern wir Millionen Arbeitsplätze durch die Krise
und erhalten der deutschen Wirtschaft wichtige Fachkräfte
für ein schnelles Durchstarten jetzt im Sommer», sagte
Heil der «Rheinischen Post»: «Mir ist wichtig, dass wir auch den Unternehmen, die weiter stark durch die Corona-Einschränkungen betroffen sind, eine klare Perspektive über den Sommer geben.»