Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft haben sich auf eine neue Lohnuntergrenze von 10,80 Euro für die rund 160.000 Beschäftigten in den Schlachthöfen und Wurstfabriken geeinigt.
Schrittweise soll der Mindestlohn dann über 11,00 Euro Anfang 2022 bis auf 12,30 Euro zum 1. Dezember 2023 angehoben werden. Das teilte die Gewerkschaft NGG nach der Zustimmung der Arbeitgeber zu dem Modell in Hamburg mit. Die NGG-Tarifkommission hatte dem Vorschlag bereits in der vergangenen Woche zugestimmt. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Anfang 2021 bei 9,50 Euro und steigt bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
«Diesen Tarifabschluss haben die Beschäftigten mit zahlreichen Streiks durchgesetzt. Vom neuen Branchenmindestlohn profitieren zehntausende Menschen und bekommen spürbar mehr Geld für ihren Knochenjob», sagte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan. Nach dem Verbot der Werkverträge mit dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierten Arbeitsschutzkontrollgesetz sei der neue Branchenmindestlohn «ein zweiter ganz wichtiger Baustein für ordentliche Bedingungen in der Fleischbranche», so Adjan.
Nach Angaben der Arbeitgeberseite müssen die Betriebe im Vergleich zum aktuellen gesetzlichen Mindestlohn über zweieinhalb Jahre eine Steigerung von rund 30 Prozent stemmen. «Wir haben uns als Branche bis an die Decke gestreckt», so Vehid Alemić vom Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW). «Zahlreichen Betrieben der Fleischwirtschaft wird damit viel zugemutet. Vor allem kleine und Familienbetriebe werden mit den Kostenerhöhungen schwer zu kämpfen haben», sagte der Hauptgeschäftsführer laut Mitteilung.
Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. November 2024. Für den Teilbereich der Fleischverarbeitung haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeit in dem vom Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgegebenen geringen Umfang vereinbart. Laut VdEW liegt die Quote der maximal einzusetzenden Leiharbeiter über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten bei acht Prozent. Die in einem zusätzlichen Tarifvertrag vereinbarte Regel gelte allerdings nur für Verbandsmitglieder.
Beim Bundesarbeitsministerium werden die Vertragsparteien jetzt die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Mindestlohns für die Branche beantragen, teilte die Gewerkschaft in Absprache mit den Arbeitgebern mit. Der VdEW geht von einem Start zum 1. August 2021 aus.