Privatnutzer dürfen das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bald nicht mehr im eigenen Garten verwenden.
Wie ein Sprecher des Bundesagrarministeriums auf dpa-Anfrage mitteilt, soll das Glyphosat-Verbot für den Haus- und Gartengebrauch voraussichtlich Ende Juli, spätestens aber im August in Kraft treten. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» über das bevorstehende Inkrafttreten der sogenannten Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung, die die Verbote regelt, berichtet.
Die neue Verordnung sieht eine Einschränkung von Glyphosat in mehreren Bereichen vor. So soll neben dem privaten Kontext der Einsatz auch auf Spiel- und Sportplätzen sowie in Parks untersagt werden. Verboten werden soll Glyphosat auch in Wasserschutzgebieten und vor der Ernte. Auf Acker- und Grünland wird die Anwendung des Mittels nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein.
Die Verordnung hatte nach wochenlangem Koalitionsstreit und Konflikten mit Landwirten Ende Juni den Bundesrat passiert. Das Bundeskabinett hat sie vergangene Woche abschließend abgesegnet. Sie wird nach Angaben des Bundesagrarministeriums einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Ein nationales Totalverbot für den Einsatz von Glyphosat ist europarechtlich nicht möglich, da der Pflanzenschutzmittelwirkstoff EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt ist. Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel sind, wie das Ministerium weiter mitteilt, mit Übergangsfrist in der gesamten EU noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen.
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) geht nach jetzigem Stand nicht davon aus, dass es bis dahin noch eine Mehrheit für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung auf EU-Ebene geben werde.