Zur Absicherung von Pauschalreisen darf die deutsche Touristikwirtschaft selbst einen entsprechenden Sicherungsfonds organisieren.
Das Bundesjustizministerium erteilte einem Konsortium unter Führung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) den Zuschlag, wie ein Sprecher am Dienstag bestätigte. Aus dem Fonds sollen Urlauberinnen und Urlauber entschädigt werden, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent gegangen ist und Reisen abgesagt wurden.
Die EU hat die geplante Startgarantie des Staats für den neuen Fonds zur Absicherung von Pauschalreisen genehmigt. Der Rettungstopf soll ab dem 1. November bereitstehen und bis Ende Oktober 2027 von den Veranstaltern mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Ein entsprechendes Gesetz hatte der Bundestag Mitte Juni verabschiedet. Die staatliche Garantie soll nach Angaben der EU-Kommission sicherstellen, dass stornierte Reisen auch dann erstattet werden können, wenn in dem Fonds nicht genügend Geld vorhanden ist.
Antriebsmotor Thomas Cook-Insolvenz
Hintergrund der Regelung ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang und bis Mitte November vergangenen Jahres fast 40 Millionen Euro an Thomas-Cook-Kunden auszahlte. Der Fonds soll künftig Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.
Neben dem DRV mit 78 Prozent Anteil sind die Allianz selbstständiger Reiseunternehmen (asr), das forum anders reisen – Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR), der internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) an der neugegründeten Deutschen Reise Sicherungsfonds GmbH (DRSF) beteiligt. Man sei für weitere Gesellschafter offen. Außerdem hatte sich der Schadenabwickler Kaera um die Organisation beworben.
Der Zusammenschluss der Verbände verfolge das Ziel, die bestmögliche Absicherung zu möglichst geringen Verwaltungskosten zu erbringen, teilten die Gesellschafter mit. Im Mittelpunkt stehe der Verbraucherschutz. Der Fonds löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro ausgenommen.