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Verbraucherschützer drohen mit neuer Kontogebühren-Klage

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Aug 7, 2021 ,
Der Bundesgerichtshof hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. (Symbolbild) (Urheber/Quelle/Verbreiter: picture alliance / Tobias Kleinschmidt/dpa)

Verbraucherschützer wollen das Verhalten einiger Kreditinstitute im Streit um Kontogebühren nicht kampflos hinnehmen.

Man müsse sehen, ob aus Einzelfällen eine Masche werde, Verbrauchern etwa mit unzulässigen Kontokündigungen zu drohen, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Insofern ist mein Appell an die Finanzbranche ganz klar: Man kann sein Vertrauen auch verspielen.»

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Kreditinstitute müssen nun im Nachhinein um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Kunden Gebühren zurückfordern, die ohne ihre explizite Einwilligung erhoben wurden.

Sparkasse kündigt Kunde nach Forderung

Müller betonte: «Und wenn wir jetzt nicht sehen, dass die unzulässigen Kontogebühren erstattet werden, dann werden wir in eine zweite Runde vor Gericht ziehen.» Banken und Sparkassen müssten das Urteil des BGH erfüllen. «Sie müssen das von sich aus erfüllen», forderte Müller.

Nach ersten Erkenntnissen des vzbv haben bisher eine Sparkasse und einige kleinere Genossenschaftsbanken eine Erstattungsforderung zum Anlass genommen, die Kontobeziehung mit dem Kunden zu kündigen. Im Fall der Sparkasse ist die Kündigung nach Auffassung des vzbv unzulässig. Sie widerspreche dem gesetzlichen Grundversorgungsauftrag der Sparkassen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Bankkunden Ende Juni aufgerufen, zu berichten, wie ihre Bank oder Sparkasse auf das BGH-Urteil reagiert hat. Demnach ist bisher eine vierstellige Anzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern dem Aufruf gefolgt.