Große Konzerne in der Europäischen Union müssen bald öffentlich machen, wie viel Steuern sie in jedem Staat zahlen. Die EU-Regierungen billigten ein umstrittenes Gesetz, das Steuersparmodelle von Firmen offenlegen soll.
EU-Institutionen hatten sich auf die neuen Regeln des sogenannten «Country-by-Country-Reporting» im Juni nach fünf Jahren Streit geeinigt. Der Ministerrat billigte nun diesen Kompromiss und macht den Weg für eine finale Entscheidung des Parlaments frei, die als Formalie gilt. Das Gesetz muss dann innerhalb von 18 Monaten – voraussichtlich bis Mitte 2023 – von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Einblick für die Öffentlichkeit
Nach der Regelung müssen multinationale Unternehmen mit weltweit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz nicht nur den Finanzämtern, sondern auch der Öffentlichkeit Einblick in ihre Geschäftsbücher geben. Das gilt sowohl für europäische als auch für internationale Firmen mit Sitz in der EU. In einem länderbezogenen Bericht sollen sie unter anderem die Nettoumsätze, Gewinn vor Steuern und die tatsächlich gezahlten Ertragssteuern veröffentlichen. Auch Mitarbeiterzahl und Tochterfirmen sollen transparent gemacht werden. Die Daten sollen für alle EU-Staaten aufgeschlüsselt werden, ebenso für die Staaten auf der EU-Liste für Steueroasen.
Das soll Einblick geben, wie Steuersparmodelle funktionieren. Einige Unternehmen schieben ihre Gewinne in Länder mit möglichst niedrigen Steuersätzen, obwohl sie dort nicht erzielt wurden, um Steuern zu sparen. Das geschieht innerhalb der EU, aber auch weltweit.
Der Europaabgeordnete Sven Giegold (Grüne) begrüßte die Entscheidung. «Das Instrument ist ein scharfes Schwert gegen Steuerdumping. Länderbezogene Steuertransparenz wird offen legen, wie groß der Schaden durch Steuerdumping für die Allgemeinheit ist», sagte Giegold.
Schweden und Zypern stimmten gegen die Regelung, und Mitgliedstaaten wie Luxemburg und Irland, die für ihre niedrigen Steuern bekannt sind, enthielten sich bei der Abstimmung. Giegold befürchtet daher, einige Länder könnten vor dem Europäischen Gerichtshof rechtliche Schritte gegen das Gesetz einleiten.