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DIHK: Corona-Regeln in Firmen müssen praktikabel sein

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Nov 13, 2021 ,
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag drängt darauf, dass Corona-Schutzmaßnahmen in Firmen wie eine 3G-Regel am Arbeitsplatz praktikabel und nachvollziehbar sind. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag drängt darauf, dass Corona-Schutzmaßnahmen in Firmen wie eine 3G-Regel am Arbeitsplatz praktikabel und nachvollziehbar sind.

DIHK-Präsident Peter Adrian sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Nur mit praxistauglichen Regeln erreichen wir die erforderliche Akzeptanz bei allen Beteiligten. So sollten Unternehmen etwa die 3G-Regel am Arbeitsplatz unbürokratisch in den Betriebsalltag integrieren können, um Beschäftigte und Kunden optimal schützen zu können.»

Dazu müsse auch eine Auskunftspflicht über den jeweiligen Corona-Status der Belegschaften beitragen, so Adrian. «In vielen Branchen müssen Kunden diesen schließlich ohnehin bereits angeben – etwa um eine Gaststätte zu betreten oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.»

Die mögliche neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP will eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweist, soll zur Arbeit gehen können. Wesentliche Fragen sind noch ungelöst. Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz sei nur mit einem Auskunftsrecht sinnvoll, hatte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, gesagt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt eine Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Impfstatus ab.

DIHK-Präsident Adrian sagte: «Die geplanten Corona-Schutzmaßnahmen in den Unternehmen müssen praktikabel, nachvollziehbar und am besten bundesweit einheitlich sein. Die Betriebe engagieren sich seit Beginn der Pandemie mit Teststrategien, Hygienekonzepten und Impfkampagnen intensiv für den Schutz ihrer Belegschaft und ihrer Kundschaft. Ich warne daher, dieses Engagement mit hohen Belastungen über komplizierte Dokumentations- und Überprüfungspflichten zu bremsen.»