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Maskenpflicht beim Einkaufen endet

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Mrz 30, 2022 , ,
Die staatlich verordnete Maskenpflicht beim Einkaufen fällt in weiten Teilen Deutschlands weg, wenn die Geschäfte am Montag öffnen - gewisse Schutzvorkehrungen könnten aber bleiben. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa)

Die staatlich verordnete Maskenpflicht beim Einkaufen fällt in weiten Teilen Deutschlands weg, wenn die Geschäfte am Montag öffnen – gewisse Schutzvorkehrungen könnten aber bleiben.

«Der Gesetzgeber hat mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann», sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Unabhängig davon sei aber davon auszugehen, dass viele Kundinnen und Kunden freiwillig weiter die Maske beim Einkaufen tragen würden.

Hausrecht der Händler

Die demokratisch legitimierte und von zahlreichen Fachleuten beratene Politik setze den Rahmen für die Pandemiebekämpfung, erläuterte Genth. «Die Handelsunternehmen tragen seit Jahren alles dazu bei, die Vorgaben best- und schnellstmöglich umzusetzen.» Es sei zugleich nicht auszuschließen, dass Händler außerhalb von Corona-Hotspots von ihrem Hausrecht Gebrauch machten und Masken beim Einkauf vorschrieben. «In welchem Umfang dies praktiziert wird, werden die nächsten Wochen zeigen.»

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz sind den Ländern ab Sonntag nur noch wenige Alltagsvorgaben zu Masken etwa in Kliniken und Pflegeheimen möglich. Weitergehende Maßnahmen auch mit Maskenpflichten im Einzelhandel können sie in regionalen Hotspots verhängen, wenn das Landesparlament für diese eine drohende kritische Corona-Lage feststellt. Vorerst sind solche Hotspots nur in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg vorgesehen.

Bleiben Desinfektionmittel und Plexiglasscheiben?

HDE-Hauptgeschäftsführer Genth betonte: «Die Handelsunternehmen nehmen den Gesundheitsschutz des Personals weiterhin sehr ernst.» Laut der Arbeitsschutzverordnung müssten Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln und in betrieblichen Hygienekonzepten festlegen. Für eine fortbestehende Maskenpflicht für das Personal sei von Bedeutung, ob andere organisatorische und technische Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar seien oder nicht reichten. «Es kommt also im Zweifel auf den Einzelfall und die konkreten Umstände vor Ort an.» Strengere Masken-Bestimmungen könnten sich weiter aus Landesvorgaben zu Hotspots ergeben.

Mit Blick auf Desinfektionsmittel-Spender am Ladeneingang und Plexiglaswände an Kassen geht der Verband davon aus, dass viele Unternehmen zumindest einige dieser Vorkehrungen weiterführen. «Auch weil es oft dem mehrheitlichen Kundenwunsch entspricht und als besonderer Service empfunden wird», sagte Genth. Dies könne also so bleiben, auch wenn solche Schutzvorkehrungen außerhalb von Hotspots nicht mehr vorgeschrieben seien.