Das Bundesregierung bereitet nach einem Bericht der Zeitung «Welt» die Ausrufung der Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas innerhalb weniger Tage vor.
Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen habe die Energiewirtschaft am Montag auf den bevorstehenden Schritt vorbereitet, schreibt das Blatt unter Berufung auf die Branche. Diese Darstellung wurde auf dpa-Nachfrage in Kreisen der Energiewirtschaft bestätigt. Diese zweite Stufe könnte Erdgas für alle Verbraucher unmittelbar und erheblich verteuern.
Das Wirtschaftsministerium will nicht über die Ausrufung der nächsten Stufe im Notfallplan Gas spekulieren. «Für die Stufen des Notfallplans Gas gelten die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben. Nach diesen Vorgaben entscheiden wir und spekulieren nicht darüber. Es wird jeweils nach aktueller Lage und aktuellem Lagebild entschieden», sagte eine Sprecherin. Die Versorgungssicherheit sei aktuell weiter gewährleistet, aber die Lage sei ernst.
«Keine diesbezüglichen Spekulationen»
Die «Welt» berichtete, dass die Versorger davon ausgehen sollten, dass die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen erfolge. Graichen habe mit der Ankündigung die 55 Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) adressiert. Bei dem Verband hieß es, Gremiensitzungen seien grundsätzlich nich töffentlich: «Über Verlauf und Inhalte solcher Sitzungen informiert der BDEW daher grundsätzlich nicht und kommentiert keine diesbezüglichen Spekulationen.»
Der Notfallplan Gas regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage deutlich zu verschlechtern droht – oder wenn dies der Fall ist. Es gibt drei Stufen. Ende März hatte das Wirtschaftsministerium die erste Stufe ausgerufen, die Frühwarnstufe. Dies diente vor allem der Vorbereitung auf eine Verschlechterung der Lage.
Die zweite Stufe wäre die Alarmstufe
Laut Plan liegt dann eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer «erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage» führt – der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Auf die Alarmstufe folgt laut Plan die Notfallstufe, der Staat muss einschreiten – um insbesondere die Gasversorgung der «geschützten Kunden» sicherzustellen – das sind etwa private Haushalte.