Die Umsetzung wichtiger Teile des EU-Pakets zum Klimaschutz rückt näher. Nach einer Marathonsitzung einigten sich die EU-Umweltminister in der Nacht zum Mittwoch unter anderem auf eine gemeinsame Position zur Reform des Emissionshandels und zu einem faktischen Verbot von Verbrennungsmotoren in Autos.
Verbraucher sollen zudem durch einen milliardenschweren Klimasozialfonds während der Energiewende entlastet werden. «Das ist das größte Klimaschutzpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiedet wurde», sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Die Gesetze hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, um die Klimaziele einzuhalten. Nun müssen die Länder mit dem EU-Parlament verhandeln, damit sie in Kraft treten können. Ziel ist es, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen wie Kohlendioxid radikal zu verringern. Die EU hat sich vorgenommen, den Treibhausgasausstoß bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Die folgenden Vorhaben sollen helfen, das zu erreichen.
Auslaufdatum für Verbrennungsmotor
Rund 20 Prozent der CO2-Emissionen in der EU entstehen der Europäischen Umweltagentur zufolge im Straßenverkehr. Die sogenannten CO2-Flottengrenzwerte für Autos und Transporter sollen ab 2035 auf null sinken – was bedeutet, dass die Neuwagen beim Fahren kein CO2 ausstoßen dürften. Für herkömmlich betriebene neue Autos mit Verbrennungsmotor ist das dann das Aus. Schon zugelassene Fahrzeuge dürften weiter fahren.
Die Mitgliedstaaten lassen sich allerdings eine kleine Hintertür offen. Die EU-Kommission soll prüfen, ob es nicht doch vertretbar wäre, auch nach 2035 noch Autos mit Verbrenner zuzulassen, wenn sie mit klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen fahren. Offen ist aber, ob sie das tut und ob dies Wagen für den Individualverkehr einschließen würde. In der Bundesregierung gibt es die Hoffnung, dass so ausschließlich mit sogenannten E-Fuels betriebene Autos nach 2035 weiter neu zugelassen werden dürfen. Das EU-Parlament ist bei den Forderungen deutlicher und will ein Verbrenner-Aus ohne Ausnahmen.
Ausweitung des Emissionshandels
Herzstück der EU-Klimapolitik ist der Emissionshandel, bei dem für den Ausstoß klimaschädlicher Gase gezahlt werden muss. Kostenlose Verschmutzungszertifikate für bestimmte Unternehmen sollen nach dem Willen der Länder schrittweise zwischen 2026 und 2035 abgeschafft werden. Zum Ende des Zeitraums soll die Verringerung schneller erfolgen. Das EU-Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, diese Vergabe ab 2027 nach und nach auslaufen und schon ab 2032 ganz entfallen zu lassen, um Emissionen schneller zu verringern.
Das System soll zudem auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. Dies wurde teils heftig diskutiert, weil befürchtet wird, dass Verbraucher dann noch mehr fürs Heizen und Fahren zahlen müssten. In Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es für diese Bereiche bereits einen CO2-Preis. Die Zahlungspflicht für Klimagase galt bisher nur für die Industrie. Die EU-Parlamentarier sind dafür, dass zunächst nur bei gewerblichen Gebäuden und Verkehr bezahlt werden muss, wenn CO2 ausgestoßen wird.
Klimasozialfonds
Da für Verbraucher höhere Kosten während der Energiewende anfallen können – etwa höhere Heizkosten – soll es einen Klimasozialfonds geben. Damit sollen betroffene Haushalte entlastet und langfristige Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude, finanziert werden. Auch hier könnte es jedoch Unstimmigkeiten mit dem Parlament geben. Der Fonds soll durch Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert werden. Nach Schätzungen des Parlaments könnten so bis zu 72 Milliarden Euro bis 2032 zusammenkommen. Die EU-Länder haben sich jedoch für einen kleineren Fonds von rund 59 Milliarden Euro eingesetzt. Insbesondere Deutschland hatte dafür plädiert, den Fonds zu verkleinern. Ein zu kleiner Klimasozialfonds war am Ende auch für mehrere EU-Länder ein Grund, gegen das Paket zu stimmen. Für den Beschluss brauchte es aber keine Einstimmigkeit.
Schutz der Wälder und Böden
Wälder und Moore sind natürliche CO2-Speicher. Die Minister einigten sich auf Regeln, um diese zu schützen und zu vergrößern. Ziel ist es, so bis Ende des Jahrzehnts 310 Millionen Tonnen CO2 zu binden. Es gab auch eine Einigung zu Regeln gegen Entwaldung entlang von Lieferketten. Händler und Produzenten müssen überprüfen, ob Waren aus kurz zuvor abgeholzten Gebieten stammen. Das soll für Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao und Soja gelten. Auch Waren, die daraus produziert werden, etwa Schokolade oder Möbel, sind betroffen. Mit dieser sogenannten Sorgfaltspflicht soll verhindert werden, dass die EU durch ihren Handel zur Waldschädigung oder -zerstörung beiträgt. Das Parlament muss sich zu letzterem Vorhaben noch festlegen.