Das Stuttgarter Landgericht hat mit Skepsis auf die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes-Benz reagiert.
Richter Bernd Rzymann sagte am Dienstag, die Klage sei zulässig, aber die Kammer sehe erheblich Probleme. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, wann welche Fahrzeuge produziert werden dürften.
Die Umweltschützer fordern einen klimagerechten Umbau des Autobauers. Dabei geht es ihnen insbesondere darum, dass der Kohlendioxid-Ausstoß im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und dem deutschen Klimaschutzgesetz verringert wird. Mercedes soll dazu unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen.
Individuelles Persönlichkeitsrecht verletzt
DUH-Anwalt Remo Klinger sagte, man könne Treibhausgas-Emissionen nicht zurückholen. Deshalb müsse das Gericht schon heute entscheiden. Die Umweltschützer sehen sich in ihrem individuellen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Gericht bemängelte, dass man dies heute noch nicht konkretisieren könne. Es sei schwierig, einen Individualschutz geltend zu machen.
Der Anwalt von Mercedes-Benz, Markus Rieder, argumentierte, dass das Unternehmen schon jetzt mehr unternehme als der Gesetzgeber fordere. So wolle das Unternehmen bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden, wo es die Marktbedingungen zulassen, hatte ein Sprecherin im Vorfeld betont. Der CO2-Fußabdruck pro Auto soll demzufolge bis 2030 um mehr als die Hälfte gegenüber 2020 verringert werden.
Die DUH klagt nach eigenen Angaben neben Mercedes auch gegen BMW und den Energiekonzern Wintershall Dea. Die DUH hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit Greenpeace erste Verfahren gegen Konzerne nach dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts eingeleitet. In den Zivilprozessen der DUH ist die Verhandlung vor dem Stuttgarter Gericht nun die erste in erster Instanz.