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Prozess gegen Cum-Ex-Schlüsselfigur Berger beginnt

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Jun 2, 2022
Der Steueranwalt Hanno Berger (r) spricht beim Prozessauftakt in der Leichtbauhalle im Stadtteil Biebrich mit seinem Verteidiger. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Dedert/dpa)

Im milliardenschweren Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte beginnt ein zweiter Prozess gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger: Der Steueranwalt soll sich ab diesem Donnerstag vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten.

In dem Verfahren gegen den 71-Jährigen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sind Verhandlungstermine bis in den August angesetzt. (AZ: 6 KLs – 1111 Js 18753/21). Seit April steht Berger auch in Bonn vor Gericht.

Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland, bei dem sich Banken und andere Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen und so den Staat um geschätzt einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Berger beriet Banken und vermögende Investoren bei der Konstruktion der Aktiendeals. Er hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, es habe sich um ein damals legales Steuersparmodell gehandelt.

Fast 100 Seiten Anklageschrift

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft Berger in der 948 Seiten langen Anklageschrift vor, von 2006 bis 2008 bei Aktiengeschäften Bescheinigungen über gut 113 Millionen Euro nie gezahlter Steuern erlangt zu haben. Dabei seien gemeinsam mit früheren Beschäftigten der Hypo-Vereinsbank Dax-Aktien im Volumen von 15,8 Milliarden Euro über ein komplexes System gehandelt worden. Die Gewinne wurden demnach aufgeteilt.

In den Cum-Ex-Skandal sind viele Banken verwickelt. Dabei schoben Investoren Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Kapitalertragssteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Erst 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. Lange war unklar, ob solche Aktiengeschäfte strafbar sind. Im Juli 2021 entschied dann der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Berger war Ende Februar auf Betreiben der Justiz in Hessen und Nordrhein-Westfalen aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert worden. Er hätte schon im März vergangenen Jahres bei einem Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.