• Do. Okt 31st, 2024

Ministerium droht mit Prüfung der Vorkassepraxis bei Flügen

Gestrichene Flüge sind auf einer Anzeigetafel am Hamburger Flughafen zu sehen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bodo Marks/dpa)

Mit Blick auf etliche Flugausfälle und -verspätungen und die angebrochene Hauptreisezeit zieht das Verbraucherschutzministerium die Überprüfung der Vorkassepraxis bei Flügen in Betracht. Das Haus von Ministerin Steffi Lemke (Grüne) appellierte einer Sprecherin zufolge an die Flugunternehmen, ihrer «gesetzlichen Pflicht zur Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen proaktiv» nachzukommen, wie die «Welt am Sonntag» berichtete. «Sonst wird man die Vorkassepraxis in ihrer jetzigen Form überprüfen müssen», sagte die Sprecherin der Zeitung. «Bei der Vorkassepraxis haben Fluggäste ein hohes Risiko, wenn es zu Flugausfällen oder Insolvenzen von Fluggesellschaften kommt.»

Bei Flugbuchungen müssen Verbraucher die Kosten für Tickets in der Regel im Voraus bezahlen. In der Fluggastrechteverordnung ist geregelt, dass Rückzahlungen bei ersatzlos abgesagten Flügen innerhalb von sieben Tagen erfolgen müssen. Verbraucherschützer fordern schon länger eine Abschaffung der Vorkassepraxis. Dass Flüge in der Regel vorab bezahlt werden müssen, könne für Kunden ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, Matthias von Randow, sagte: «Selbstverständlich haben Passagiere ein Anrecht auf fristgerechte Rückerstattung ihres Ticketpreises, wenn sie ihren annullierten Flug nicht umbuchen wollen.» Grundsätzlich habe zudem jeder Reisende auch heute schon die Wahl, ob er frühzeitig buchen will und damit über die Vorauskasse Frühbucherrabatte nutzen oder sehr kurzfristig vor Reiseantritt buchen und bezahlen möchte.