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EU-Kommission genehmigt deutsche Hilfen für grüne Fernwärme

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Aug 2, 2022
Deutschland darf knapp 3 Milliarden Euro in die Förderung von Fernwärme aus erneuerbaren Energiequellen investieren. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Soeren Stache/dpa)

Deutschland darf knapp 3 Milliarden Euro in die Förderung von Fernwärme aus erneuerbaren Energiequellen investieren. Die EU-Wettbewerbshüter genehmigten am Dienstag Beihilfen von insgesamt 2,98 Milliarden Euro über sechs Jahre. Das Geld solle Anreize dafür schaffen, statt fossiler Brennstoffe erneuerbare Quellen in der Fernwärmeproduktion zu nutzen und so die Energiewende anzukurbeln, teilte die EU-Kommission mit.

Fernwärme wird durch gedämmte Leitungen an Gebäude verteilt und kann unterschiedlich hergestellt werden, zum Beispiel während der Stromproduktion im Kraftwerk. Insgesamt sollen durch die Förderung der Kommission zufolge etwa vier Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) pro Jahr gespart werden.

Auch Machbarkeitsstudien sollen gefördert werden

Konkret sollen Betreiber künftig direkte Zuschüsse für den Bau neuer Fernwärmesysteme erhalten können, die vor allem mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder durch Abwärme, die etwa als Nebenprodukt von Industrieanlagen ausgestrahlt wird. Bestehende Systeme sollen mit dem Geld modernisiert und auch neue Anlagen für die Wärmeerzeugung durch Solarenergie gebaut werden können. Es soll zudem Zuschüsse für Machbarkeitsstudien geben.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck reagierte in einer Mitteilung erfreut auf den Brüsseler Beschluss. Grüne Fernwärmenetze seien ein Schlüssel für eine klimafreundliche Wärmeversorgung und entscheidend, um die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu mindern. «Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen.»

Laut Ministerium heizt derzeit fast die Hälfte der deutschen Haushalte noch mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Die Förderung richtet sich laut Habeck etwa an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine oder Genossenschaften.