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Einmalzahlung für Studierende – Andrang auf Plattform

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Mrz 15, 2023 ,
Studierende an der Technischen Universität München (TUM). (Urheber/Quelle/Verbreiter: Peter Kneffel/dpa)

Studenten und Fachschüler, die am Mittwoch die neu freigeschaltete Plattform zur Beantragung der Energiepreispauschale nutzen wollten, mussten zunächst Geduld mitbringen. Wenige Stunden nach ihrem Start war die dafür eingerichtete Seite «Einmalzahlung200.de» für kurze Zeit nicht erreichbar und gab eine Fehlermeldung aus.

Nutzer landeten später wegen des großen Andrangs zunächst in einem digitalen Warteraum. Bund und Länder hatten die Seite eingerichtet und zuvor nach eigenen Angaben erfolgreich mit Tausenden Betroffenen getestet.

Am Mittwochmorgen gab es offensichtlich sehr viele Zugriffe gleichzeitig. Etwa 3,5 Millionen Menschen haben Anspruch auf die 200 Euro zur Abfederung der gestiegenen Strom- und Heizkosten. Beantragen können die Zahlung Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder «gewöhnlicher Aufenthalt» in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.