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EU: Unternehmen müssen Gehaltsunterschiede offenlegen

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Mrz 30, 2023
Ein Mann (l) und eine Frau halten Geldscheine in den Händen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Annette Riedl/dpa)

Das Europaparlament hat strengeren Regeln für mehr Lohntransparenz zugestimmt. Unternehmen in der EU mit mehr als 100 Angestellten müssen künftig Informationen zu Gehaltsunterschieden zwischen Männern und Frauen offenlegen. Das EU-Parlament sprach sich am Donnerstag in Brüssel mit 427 Stimmen bei 79 Gegenstimmen und 76 Enthaltungen für eine solche Regelung aus.

Für Unternehmen mit weniger als 100 Angestellten gilt diese Pflicht nur, sobald sie von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin dazu aufgefordert werden. Mit der neuen Regelung sollen Gehälter leichter verglichen und eventuelle Lohnunterschiede aufgedeckt werden. Die EU-Länder müssen noch zustimmen, was als Formsache gilt.

Frauen verdienen den Angaben zufolge in der EU im Schnitt 13 Prozent weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap habe sich in den vergangenen Jahren nur minimal verkleinert.

Geheimhaltungsklauseln über das Gehalt sollen demnach in Verträgen verboten sein. Vorgesehen ist nach dem Willen der EU außerdem eine verpflichtende Untersuchung gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen, falls bei einem Unternehmen eine Lohndifferenz von fünf Prozent oder mehr festgestellt wird.

Wenn Arbeitgeber Verpflichtungen des Grundsatzes für gleiche Bezahlung nicht beachteten, hätten Arbeitnehmer das Recht, Entschädigung zu verlangen.