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Mehr Transparenz: EU-Kommission will Anleger besser schützen

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Mai 24, 2023
Europaflaggen wehen vor dem Sitz der EU-Kommission in Brüssel. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Zhang Cheng/XinHua/dpa)

Mehr Transparenz, hohe Anforderungen an Berater und keine irreführende Werbung: Mit neuen Vorschriften beim Verkauf von Geldanlage-Produkten möchte die EU-Kommission Privatanleger besser schützen und ihnen höhere Renditen ermöglichen. So soll es nach Willen der Behörde neben strengeren Transparenzvorschriften etwa auch mehr Regeln für den Verkauf von Finanzprodukten auf Provision geben, wie aus einer am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Kleinanlegestrategie hervorgeht. Was könnte sich ändern und warum gehen die Pläne einigen nicht weit genug? Fragen und Antworten.

Was ist das Ziel der Kleinanlegerstrategie?

Bislang bekämen europäische Verbraucher noch nicht das beste Angebot, wenn es um ihre Investitionsentscheidungen gehe, sagt Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. «Deshalb legen wir heute die Messlatte höher, was die fachkundige, unvoreingenommene und unkomplizierte Beratung für Anlageprodukte angeht, damit die Menschen die beste Rendite für ihr Geld bekommen.»

Die Kommission möchte mit den Vorschriften «Kleinanleger in die Lage zu versetzen, Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen». Es solle sichergestellt werden, dass sie fair behandelt werden und angemessen geschützt sind. Kritisch sieht die Behörde beispielsweise, wenn Berater beim Verkauf von Finanzprodukten wie beispielsweise bei der Altersvorsorge Provisionen kassieren – und will dies nun in bestimmten Fällen untersagen.

Was sind Provisionen?

Kreditinstitute und Versicherer zahlen für den Vertrieb zum Beispiel von Fondsanteilen oder Lebensversicherungen Anlageberatern eine Provision. Die Provision wird aus der Anlagesumme oder den daraus erwirtschafteten Erträgen finanziert, der Kunde zahlt also indirekt. Eine Alternative ist die Honorarberatung. Hier bezahlt der Kunde für die Beratungsleistung an sich, beispielsweise nach Zeitaufwand oder pauschal vereinbart – allerdings auch dann, wenn der Anleger am Ende gegen die Empfehlung des Beraters entscheidet.

Was schlägt die Kommission vor?

Nach dem Willen der Kommission sollen etwa Finanzberater bei bestimmten Käufen ohne Beratung keine Provision mehr kassieren dürfen. Ein zuvor lange diskutiertes allgemeines Provisionsverbot plant die Kommission allerdings zunächst nicht. Drei Jahre nach Annahme der Vorschläge zum Schutz von Kleinanlegern will sie aber den Erfolg überprüfen und gegebenenfalls alternative Maßnahmen vorschlagen, «einschließlich einer weiteren Ausweitung des Provisionsverbots», heißt es im Gesetzesvorschlag.

Darüber hinaus möchte sie etwa hohe Standards für die berufliche Qualifikation von Finanzberatern beibehalten. Zudem sollen Kleinanleger vor «irreführendem Marketing» geschützt werden. Das gelte auch für Werbung in sozialen Medien oder mithilfe von Prominenten und Influencern.

Wie sieht die Finanzbranche die Pläne?

Die Deutsche Kreditwirtschaft bezeichnete es als ein «wichtiges Signal», dass zunächst kein vollständiges Provisionsverbot kommen soll. Kritisch zu sehen sei aber das vorgesehene Provisionsverbot für «das in Deutschland weit verbreitete beratungsfreie Geschäft», teilte der Zusammenschluss der fünf großen Bankenverbände mit. Insgesamt würde der Gesetzesentwurf die ursprünglichen Ziele der Kommission wie etwa einen vereinfachten Zugang von Kleinanlegern zum Kapitalmarkt nicht umsetzen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bewertet die Vorschläge zurückhaltend. Zwar sei die gute Nachricht, dass ein generelles Provisionsverbot zunächst vom Tisch sei – ein solches würde die Verbreitung der privaten Altersvorsorge stark hemmen. Insgesamt aber würden die Regeln für die Produktgestaltung und für die Vermittlung von Anlageprodukten rigider und komplexer. «Das Ziel der EU-Kommission, als Teil der Kapitalmarktunion breite Bevölkerungsschichten an die Finanzmärkte zu bringen und ihnen den Vermögensaufbau zu erleichtern, werde so erschwert.»

Was fordern Verbraucherschützer?

Aus Sicht von Verbraucherschützern entsteht durch Provisionen dagegen ein Interessenkonflikt, der zur Empfehlung teurer oder unpassender Anlagen führen kann. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Kommissionspläne daher für unzureichend. «Nur ein Provisionsverbot würde das Problem an der Wurzel packen. Stattdessen plant die EU-Kommission, dass die Gesamtkosten bei Finanzprodukten eine staatlich definierte Grenze nicht überschreiten dürfen», sagte Dorothea Mohn, die Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv. Sie begrüßte die geplante Evaluierung nach drei Jahren: «Sollte sich hierbei zeigen, dass die schädliche Wirkung von Provisionen weiterbesteht, muss die EU dann unmittelbar ein umfassendes Provisionsverbot auf den Weg bringen.»

Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC bezeichnete das Provisionsverbot bei beratungsfreien Verkäufen als Fortschritt, bedauerte aber das Fehlen eines vollständigen Verbots.

Wird alles so umgesetzt, wie die Kommission sich das vorstellt?

Das ist sehr unwahrscheinlich. Die Vorschläge der Kommission müssen nach der Vorlage sowohl vom Europäischen Parlament als auch von den EU-Ländern beraten werden. Das Parlament muss eine gemeinsame Position finden und auch die EU-Staaten müssen sich auf einen Kompromiss einigen. Anschließend verhandeln dann Parlament und die Länder. Erst wenn sich hier geeinigt wurde, können die neuen Regeln in Kraft treten. Erfahrungsgemäß dauert das mindestens mehrere Monate.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Markus Ferber, bemängelte, dass die Vorschläge für das neue Regelwerk es versäumten Berichts- und Dokumentationspflichten deutlich zu reduzieren. «Das größte Problem für Kleinanleger ist, dass sie förmlich in Papierkram ertrinken, wenn sie ein Finanzprodukt erwerben wollen.»

Von Katharina Redanz und Friederike Marx, dpa