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EVG zeigt sich offen für Schlichtung

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Jun 23, 2023 , ,
Die Tarifverhandlungen zwischen der EVG und der Bahn sind gescheitert. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Axel Heimken/dpa)

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zeigt sich trotz des Kurses auf weitere Streiks bei der Bahn im Tarifstreit offen für eine Schlichtung. «Wir sind Tag und Nacht gesprächsbereit», sagte der Vorsitzende Martin Burkert dem Bayerischen Rundfunk. «Sollte der Arbeitgeber mit einer Schlichtungsforderung an uns herantreten, können wir schnell entscheiden.» Die Gewerkschaft werde sich einer Schlichtung sicherlich nicht verwehren.

«Meine Telefonnummer kennt jeder, die der Verhandlungsführung bei uns auch», sagte Burkert. «Es ist jederzeit möglich, wieder an den Verhandlungstisch zu kommen.»

Urabstimmung über unbefristete Streiks

Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen hatte die EVG am Donnerstag angekündigt, ihre 110.000 Mitglieder bei der Deutschen Bahn in einer Urabstimmung über unbefristete Streiks entscheiden zu lassen. Auch Warnstreiks sind in den nächsten Wochen weiterhin möglich.

Burkert hob hervor, die Gewerkschaft habe dafür genug Geld. «Wir hatten unseren letzten unbefristeten Streik vor 31 Jahren. Die Streikkasse ist gut gefüllt.» Aus dieser Kasse erhalten streikende Gewerkschaftsmitglieder Geld, wenn die Arbeitgeberseite nicht mehr zahlt.

Der Gewerkschafter sagte, die EVG sei nicht «streikwütig». Sie gehe verantwortungsvoll mit dem Recht um, die Arbeit niederzulegen. «Die Leute brauchen sofort mehr Geld», kritisierte Burkert das Angebot der Bahn für eine erste Tariferhöhung im Dezember. Die angebotene Laufzeit von 27 Monaten sei zu lang.

Heil setzt auf «Einsicht und Vernunft»

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) baut unterdessen auf Kompromissbereitschaft. «Ich setze da auf Einsicht und Vernunft», sagte Heil im Deutschlandfunk. Es sei wichtig, einen fairen Interessenausgleich zu finden.

Der SPD-Politiker sagte, ein Kompromiss könne in einer Demokratie «nie ein Schimpfwort sein». Zu Verhandlungen gehörten immer zwei. Allerdings gebe das Grundgesetz vor, dass sich der Staat nicht direkt in solche Tarifkonflikte einmischen dürfe, betonte Heil.