• Fr. Nov 22nd, 2024

Führt Gesetz zu Wärmeplanung zu mehr Datenerhebung?

«Keine Daten müssen neu erhoben werden»: Bundesbauministerin Klara Geywitz. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Bauministerin Klara Geywitz hat Kritik am vorgesehenen Umgang mit Daten bei der kommunalen Wärmeplanung zurückgewiesen.

«Unser Gesetzentwurf wurde dem Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt, und er hatte keine Einwände», sagte die SPD-Politikerin der «Augsburger Allgemeinen». «Die erhobenen Daten unterliegen der strengen Datenschutzgrundverordnung.»

Das geplante Gesetz führe auch nicht zu einem Mehraufwand für Eigentümerinnen und Eigentümer. «Keine Daten müssen neu erhoben werden», sagte Geywitz. «Sie liegen den Energieversorgern schon vor oder sind in Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen werden, damit diese für ihre Bürger ausreichend Wärmekapazität planen können.»

Geywitz weist Kritik zurück

Im Bundesfinanzministerium befürchtet man dadurch viel Bürokratie. Auch der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnte vor einer umfangreichen Datenabfrage, die besonders für die Besitzer von Einfamilienhäusern und für Kleinvermieter kaum handhabbar sei. CSU-Generalsekretär Martin Huber sprach von einem «Bürokratiemonster». Geywitz wies diese Kritik zurück. «Die CSU ruft heute nach Planbarkeit und ist morgen gegen eine Wärmeplanung», sagte sie.

Aus Sicht der Immobilienwirtschaft sind die kommunalen Pläne tatsächlich ein Schlüssel zur Energiewende im Gebäudebereich. Es sei wichtig, auf kommunaler Ebene die bestmögliche Wärmeversorgung zu entwickeln, bevor in jedes einzelne Gebäude neue Heizungen eingebaut würden, betonte der Spitzenverband ZIA.

Der Prozess stelle die Kommunen aber vor große Herausforderungen und erfordere sicher zusätzliche Mittel. Denn bislang könnten von den 11.500 Kommunen in Deutschland weniger als ein Prozent Wärmepläne vorweisen.

Der Verband warnte dabei vor einer zu strengen Anschlusspflicht zum Beispiel an die Fernwärme. «Es muss sichergestellt werden, dass die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die ab sofort gesetzeskonform in eine Wärmepumpe investieren, für die Lebensdauer dieser Anlage Investitionssicherheit bekommen.» Wärmepumpen und andere klimafreundliche Anlagen sollten für 25 Jahre Bestandsschutz bekommen, bevor Eigentümer ihr Haus gegebenenfalls an ein kommunales Wärmenetz anschließen müssten.