Der gesetzliche Mindestlohn sollte nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbandes auf mindestens 14 Euro angehoben werden. Das sagte Verbandshauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der Deutschen Presse-Agentur. «Jemand, der Vollzeit erwerbstätig ist, muss von seinem Lohn für sich selber sorgen können. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch des Anstands.»
Schneider betonte, dass es dabei auch um Ansprüche für die spätere Rente gehe. Es könne nicht sein, dass selbst Arbeitnehmer, die 45 Jahre in Vollzeit gearbeitet hätten, nicht auf eine armutsfeste Altersrente kämen, sagte er. Je weniger Menschen verdienen, desto geringer sind ihre Rentenbeiträge und desto kleiner fällt später auch die Rente aus.
Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern will am Montag in Berlin ihren Vorschlag für die neue Höhe des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte ihn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Den nächsten Erhöhungsschritt zum 1. Januar 2024 soll nun wieder die Kommission vorschlagen. Die Regierung macht den neuen Wert dann in der Regel per Verordnung verbindlich.