Grenzgängerinnen und Grenzgänger, deren Arbeitgeber sich in einem anderen Land befindet als ihr Wohnsitz, können dauerhaft von erleichterten Bedingungen für das Homeoffice profitieren. Der Spitzenverband der Krankenkassen begrüßte eine entsprechende Regelung, weil sie eine sozialversicherungsrechtliche Vereinfachung für die Betroffenen darstelle, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte.
Konkret geht es dabei um ein Übereinkommen zwischen Deutschland und mehreren anderen Staaten. Es besagt, dass Beschäftigte bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Telearbeit mehr als früher im Homeoffice arbeiten können, ohne dass sich dadurch etwas an ihrer Sozialversicherungspflicht ändert.
Anknüpfung an Sonderregelung der Corona-Pandemie
Denn bisher war es so, dass die Sozialversicherung des Wohnsitz-Landes gegriffen hat, wenn der Beschäftigte dort mehr als 25 Prozent im Homeoffice arbeitete. Durch das Abkommen wurde diese Grenze nun dauerhaft auf 50 Prozent erhöht. Auf Antrag hin kann also auch bei Homeoffice von bis zu 50 Prozent weiter die Sozialversicherung des Staats des Arbeitgebers greifen. Die Regelung knüpft an eine Sonderregelung der Corona-Pandemie und gilt seit dem 1. Juli.
Nach Angaben des Verbands haben neben Deutschland 17 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, darunter sämtliche Nachbarstaaten außer Dänemark. «Damit kann zum Beispiel eine in Frankreich wohnende Angestellte eines deutschen Unternehmens künftig circa zwei Tage pro Woche von zu Hause aus arbeiten, ohne den Verlust ihrer deutschen Sozialversicherung fürchten zu müssen.»
Vom Wohnsitz Deutschland pendeln laut dem Verband rund 65.000 Menschen in die Schweiz, 52.000 nach Luxemburg und 43.000 in die Niederlande zum Arbeiten. Zum Arbeitgeber in Deutschland sind es demnach knapp 69.000 aus Polen, 36.000 aus Frankreich und 34.000 aus Tschechien.