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Hauseigentümer: Heizung modernisieren oder mieten?

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Sep 29, 2023
Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll Anfang 2024 in Kraft treten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd Weißbrod/dpa)

Wie heize ich künftig meine Wohnung oder mein Haus? Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll Anfang 2024 in Kraft treten und dafür sorgen, durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Doch nach der langen Hängepartie sind viele Verbraucher verunsichert über künftige Förderbedingungen und halten sich mit Investitionen zurück. Miet- und Leasingmodelle für Heizungen rücken auch dadurch stärker in den Blick. Verbraucherschützer aber raten, vor entsprechenden Vertragsabschlüssen unbedingt das Kleingedruckte genau zu studieren.

Das Modell funktioniert in der Regel so: Ein Dienstleister – in diesem Fall auch Contractor genannt – schließt einen Wärmeliefervertrag mit einem Immobilienbesitzer ab und bindet diesen über einen längeren Zeitraum fest an sich. Der Contractor ist für den Einbau der Heizungsanlage beim Kunden oder der Kundin zuständig, kümmert sich um Wartung und Reparaturen und übernimmt teils auch die Kosten für Schornsteinfeger und Versicherung. Hinzu kommen 24-Stunden-Services für den Fall von Störungen. Die Kunden zahlen dafür eine monatliche Pauschale, die auch die Finanzierungskosten der Anlage umfasst, sowie die variablen Kosten für den Brennstoff der Heizungsanlage.

Anbieter und Lösungen

Zu den Anbietern zählt beispielsweise der Darmstädter Energieversorger Entega. Derzeit hat das Unternehmen nach Angaben eines Sprechers im Geschäftsfeld gewerbliche Wärmelieferung rund 300 Verträge, die jährlichen Umsätze in diesem Bereich belaufen sich auf netto rund eine Million Euro. Zum Angebot gehöre der Einbau, die Wartung und Reparatur sowie der Betrieb von Heizungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt inklusive der Wärmelieferung auf Basis von Erdgas. Auch ein Mietprodukt mit Wärmepumpen habe das Unternehmen entwickelt – doch angesichts der Debatte und der nun im GEG getroffenen Regelungen bestehe danach momentan keine ausreichende Nachfrage, so der Sprecher. Stattdessen setzten die Kunden stattdessen auf konventionelle und kostengünstigere Erdgas-Lösungen.

Bei allen Angeboten gelte es, ganz genau hinzuschauen, sagt Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Von den Anbietern forderte sie mehr Transparenz, «um deutlich zu machen, was bekomme ich, was zahle ich.» Für eine neue Heizung entscheide man sich in der Regel für die kommenden 20 bis 30 Jahre – auf diese lange Laufzeit gerechnet kämen Immobilienbesitzer häufig günstiger weg, wenn sie ihre neue Heizung selbst modernisieren und dabei Fördermittel nutzen. Angesichts relativ langer Vertragslaufzeiten gelten Mietangebote zudem als ungeeignet für Menschen, die häufiger ihren Wohnort wechseln.

Interessanter könnten sie für ältere Personen sein, die schwieriger an Kredite für eine neue Heizung kämen – und für Menschen, die «Rundum-Sorglos-Pakete» für Wärme und Strom suchten und dafür unter dem Strich auch höhere Kosten in Kauf nehmen könnten, sagte Mittag. Generell sollten sich Hausbesitzerinnen und -besitzer an der Frage orientieren, wie sie langfristig mit ihrem Gebäude «in Richtung Klimaneutralität gehen und wie sie investieren können, um ihre Heizung effizient und günstig betreiben zu können». Wenn künftig immer mehr Häuser über eigene Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher, Wärmepumpen und Wallboxes für Elektrofahrzeuge verfügen, dürften Contracting-Modelle an Bedeutung gewinnen, erwartet die Expertin.

Solche Lösungen hat beispielsweise der Versorger EWE mit Kunden in Norddeutschland zwischen Ems, Weser und Elbe sowie in Teilen Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns als einen Schwerpunkt im Blick. Das Geschäft mit Erdgas-Mietheizungen für Privatkunden hingegen sei seit dem 1. Juli eingestellt, es würden in dem Bereich nur noch Wärmepumpen angeboten, teilt eine Sprecherin mit. Die bestehenden rund 25 000 Verträge seien von der Entscheidung nicht betroffen, sie würden «selbstverständlich bis zum Vertragsende erfüllt».

Kritik an Contracting-Angeboten

Im vergangenen Jahr war der Vertragszuwachs im Bereich Contracting nach Angaben des Branchenverbandes Vedec mit einem Plus von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 78 562 Verträge etwas geringer als 2021 (plus 11,9 Prozent). Dies sei auch auf die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz zurückzuführen, heißt es auf der Homepage des Verbandes. Für dieses Jahr erwarte man ein Vertragsplus in ähnlicher Höhe wie 2022, sagt Dave Welmert, Referent für Klima- und Energiepolitik bei dem Verband. Künftig dürften das Wachstum aber wieder stärker zulegen, auch weil die Anlagen zur Wärme und Energieversorgung der Häuser immer komplexer werden und bundesweit rund 19,4 Millionen Bestandswohngebäude umgerüstet werden müssten.

Kritisch sieht Leonora Holling, Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, aktuelle Contracting-Angebote. Dazu zählten auch bestimmte Fernwärme-Modelle, und hier gebe es bei einigen Anbietern exorbitante Kostensteigerungen. Sie wisse von Betroffenen, deren Abschlagszahlungen höher seien als ihre Mieten, sagte Holling. Es herrsche eine Selbstbedienungsmentalität, der ein Riegel vorgeschoben werden müsse. Manche Anbieter nutzten die Gunst der Stunde und die Verunsicherung der Verbraucher durch das neue Gesetz. Aber auch eigene Investitionen in neue Heizungsanlagen seien für viele Haus- und Wohnungseigentümer finanziell kaum zu stemmen – zumal das volle Fördervolumen nur Haushalte mit sehr geringem Einkommen ausschöpfen könnten. «Da muss man schon fast Bürgergeld beziehen», sagt Holling.

Von Christine Schultze, dpa