Bankkunden auf der Suche nach mehr Durchblick bei den Kosten von Girokonten sollen sich künftig auf einer Internetseite der Finanzaufsicht Bafin unentgeltlich informieren können. Dort sollen beispielsweise Kontoführungsgebühren, die Höhe der Zinsen für einen Dispokredit oder Kosten für die Kreditkarte der mehr als 1400 Banken und Sparkassen in Deutschland aufgeführt werden, wie aus dem Entwurf der sogenannten Vergleichswebsitemeldeverordnung der Bafin hervorgeht. Die Institute sollen die entsprechenden Informationen der Aufsicht erstmals im September 2024 melden.
«Wir freuen uns, dass es nun endlich vorangeht», sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Kreditwirtschaft und Verbände können bis Mitte Dezember zu dem Entwurf der Bafin Stellung nehmen. Das in Deutschland zunächst gewählte Modell zur Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie hatte in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt.
Zunächst betrieb das Vergleichsportal Check24 die nicht-kommerzielle Internet-Seite, nahm sie aber nach nur fünf Monaten im April 2021 wegen unklarer Rechtslage wieder vom Netz. Verbraucherschützer hatten wegen unzureichender Marktabdeckung der Vergleichswebseite geklagt. Check24 sah das anders.
Vergleichsseite von Stiftung Warentest kostet wieder Geld
Übergangsweise stellte die Stiftung Warentest ihren bestehenden Vergleich von gegenwärtig 468 Girokonten von mehr als 170 Kreditinstituten kostenlos auf test.de im Internet zur Verfügung. Das Angebot endet zum Jahresende. «Vereinbarungsgemäß machen wir unser Angebot ab Januar 2024 wieder kostenpflichtig – so wie alle anderen aktuellen Tests auf test.de auch», sagte eine Sprecherin von Stiftung Warentest.
Besonders wichtig ist Verbraucherschützerin Mohn, dass auf der künftigen Vergleichswebseite die sogenannten Basiskonten besonders gekennzeichnet werden und als Auswahloption beim Vergleich herausgefiltert werden können. «Verbraucher, die auf ein Basiskonto angewiesen sind, sind besonders verletzlich. Hier ist die Markttransparenz entscheidend, um zu vermeiden, dass diese Menschen unnötig mit Kosten belastet werden», sagte die Leiterin Team Finanzmarkt des vzbv.
Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf «Guthabenbasis» einrichten. Konteninhaber erhalten eine Bankkarte und dürfen Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht.