Der Deutsche Städtetag hat vor Verzögerungen bei der kommunalen Wärmeplanung gewarnt. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte der dpa zur Befassung des Bundesrats mit dem Gesetz, die Länder müssten dieses schnell in Landesrecht umsetzen. «Es reicht nicht, dass es auf Bundesebene ein Wärmeplanungsgesetz gibt. Erst wenn es die Landesgesetze gibt, können die Städte Daten zum Gebäudebestand oder zu vorhandenen Wärmenetzen erheben.» Dies sei der erste Schritt für jede kommunale Wärmeplanung.
«Leider erreichen uns Signale, dass die Länder die offenen Fragen zum Bundeshaushalt zum Anlass nehmen könnten, mit den notwendigen Landesgesetzen zur Wärmeplanung noch zu warten», sagte Dedy. Die Fristen zum Erstellen eines Wärmeplans seien für die Kommunen im Wärmeplanungsgesetz aber ohnehin schon knapp bemessen und ohne jeden Puffer.
«Eine weitere Verzögerung können wir uns nicht leisten», hob Dedy hervor. Wenn die Wärmewende tatsächlich Fahrt aufnehmen solle, müsse die Bundesregierung offene Haushaltsfragen schnell klären. «Die Wärmeplanung allein wird keine Wärmewende bringen. Es kommt auf die Umsetzung an. Wir brauchen dringend Klarheit über die geplanten Fördermittel.»
Wärmeplanungsgesetz soll im Januar in Kraft treten
Bayern fordert in einem Antrag, dass der Bundesrat zum Wärmeplanungsgesetz den Vermittlungsausschusses anruft. Im Antrag heißt es, das Gesetz bürde den Ländern und in der Folge den Kommunen zusätzliche Aufgaben in erheblicher Zahl und von bedeutendem Umfang auf – ohne dass der Bund die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung nur ansatzweise ausgleiche oder in dieser Hinsicht auch nur konkrete Zusagen gemacht hätte.
Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschlossen. Es ergänzt das Heizungsgesetz und soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte sollen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen.
Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt ab 2024 zunächst für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten.