Ob Gewinnspiel oder ein angeblich so billiger Energievertrag: Werbeanrufe von aufdringlichen Call-Centern haben auch im vergangenen Jahr wieder Zehntausende Bundesbürger so verärgert, dass sie sich an die Bundesnetzagentur gewandt haben. Es seien 34.714 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen, teilte die Bundesbehörde in Bonn mit. Das waren deutlich weniger als 2022, als bei der Aufsichtsbehörde 64.704 Beschwerden ankamen und damit fast so viele wie 2021.
Den Rückgang der Beschwerdezahlen bewertete Netzagentur-Chef Klaus Müller als «Lichtblick». Die Behörde, die bei unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder verhängt, begründete die Entwicklung mit ihrer konsequenten Arbeit und damit, dass viele Menschen nicht mehr im Homeoffice seien. Dadurch würden sie nicht gestört, wenn Firmen tagsüber auf dem Festnetz anrufen und Dienstleistungen bewerben.
Möglicherweise liegt der Rückgang auch daran, dass die Netzagentur die Übeltäter-Unternehmen seit einem verlorenen Rechtsstreit nicht mehr namentlich nennt. Dadurch kommt das Thema seltener in Medien vor, und viele Menschen werden nicht daran erinnert oder erfahren gar nicht erst, dass man sich bei der Netzagentur beschweren kann.
Werbeanrufe dürfen nur getätigt werden, wenn die Angerufenen vorher eingewilligt haben. Die Werbe-Einwilligung kann später widerrufen werden – klingelt danach trotzdem das Telefon, ist auch das ein Rechtsverstoß. Eine Beschwerde ist unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde möglich.
Höhere Bußgelder verhängt
Während die Beschwerdezahl sank, stieg die Gesamtsumme der Bußgelder, die von der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt wurden. Im vergangenen Jahr waren es den Angaben zufolge 1,435 Millionen Euro – nach 1,15 Millionen Euro im Jahr 2022. «Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben», sagte Behördenchef Müller. «Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste.»
Häufig gaben sich die Anrufer zu Beginn des Telefonats als Vertreter des Energieversorgers aus, bei dem der Anrufer ohnehin schon ist, oder als Mitarbeiter eines Vergleichsportals. Damit wurde versucht, das Vertrauen des Angerufenen zu gewinnen und diesen zur Preisgabe persönlicher Daten zu bewegen, etwa von Zählernummer und Zählerstand. Solche Verhaltensmuster hätten sich im vergangenen Jahr «in schwerwiegender Form» bemerkbar gemacht, so die Netzagentur.