• Fr. Dez 27th, 2024

Anlegerschützer wollen Varta-Sanierung vor Gericht stoppen

Anlegerschützer wollen Varta-Sanierung vor Gericht stoppen
Aktionäre gehen leer aus: Die Anlegermeinschaft SdK kritisiert, dass das zur Rettung von Krisenfirmen gedachte Restrukturierungsgesetz Aktionäre benachteiligt. (Illustration) (Urheber/Quelle/Verbreiter: picture alliance / dpa)

Die Anlegergemeinschaft SdK will den Sanierungsplan für den Batteriehersteller Varta vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Grund ist die im Zuge der Restrukturierung vorgesehene Herabsetzung des Grundkapitals auf null, die für die freien Aktionäre den vollständigen Verlust ihres Geldes bedeuten würde. Das kündigt die SdK bei der Präsentation der Neuaufgabe des alljährlichen «Schwarzbuchs Börse» an. Varta-Vorstandschef Michael Ostermann verteidigte das Restrukturierungsverfahren.

Vorwurf: Restrukturierungsgesetz führt zu Enteignung der Aktionäre

Die Varta-Sanierung läuft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG, welches Krisenunternehmen Insolvenzverfahren ersparen soll. Hauptkritikpunkt der SdK ist, dass das StaRUG es Aktiengesellschaften möglich macht, ihr Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen, bevor sie es wieder erhöhen. Die freien Aktionäre gehen dann leer aus. «Damit hat der Gesetzgeber faktisch eine Enteignung der Aktionäre ohne Entschädigung etabliert», wirft die SdK dem Bund im neuen «Schwarzbuch» vor. 

Die Anlegergemeinschaft hatte bereits einmal Verfassungsbeschwerde eingelegt, die Karlsruhe jedoch nicht annahm. Nachdem mittlerweile der Restrukturierungsplan vom Amtsgericht Stuttgart bestätigt wurde, plant die SdK eine erweiterte Verfassungsbeschwerde, wie Vorstandsmitglied Markus Kienle sagte.

Varta-Vorstandschef: Ohne Restrukturierung wäre das Unternehmen gefährdet

Ostermann sagte zur Kritik der SdK: «Welche Chancen die Rechtsbeschwerden vor Gericht haben, möchte ich nicht einschätzen. Wir verstehen die Enttäuschung der Kleinaktionäre», sagte der Manager. «Doch das StaRUG-Verfahren ist für Varta alternativlos. Es geht um 4.000 Arbeitsplätze und um die Zukunft der Varta.» Ohne das StaRUG würde ein massiver Schaden entstehen, von dem nicht nur die Kleinaktionäre betroffen wären, «sondern das gesamte Unternehmen, seine Zukunftsfähigkeit und damit natürlich auch alle Mitarbeiter».

Zweite Beschwerde geht an das Amtsgericht Stuttgart

Das Gesetz biete «hohes Missbrauchspotenzial», kritisierte Kienle. «Für die freien Aktionäre ist die Durchführung des Verfahrens in der Regel mit einem Totalverlust verbunden.» Die SdK will auf zwei gerichtlichen Ebenen gegen den Varta-Restrukturierungsplan vorgehen: Neben der erweiterten Verfassungsbeschwerde will die SdK beim Amtsgericht Stuttgart sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans einlegen. 

Der Varta-Plan: Schuldenschnitt und Herabsetzung des Grundkapitals

Die zwei Hauptbestandteile des Varta-Sanierungskonzepts sind ein Schuldenschnitt und die Herabsetzung des Grundkapitals auf null. Varta würde von der Börse genommen und die Aktionäre ohne Entschädigung ausscheiden. «Wer die Planungshoheit hat, bestimmt auch das Ergebnis», sagte Kienle.

Varta will im Anschluss wieder Aktien ausgeben – allerdings nur an eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenbauer Porsche. Beide lassen sich das jeweils 30 Millionen Euro kosten. Ein ähnliches Verfahren gab es zuvor schon bei der Sanierung des Autozulieferers Leoni, bei dessen Sanierung die freien Aktionäre ebenfalls leer ausgegangen waren.