Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will eine Aufstockung des bis Ende März verlängerten Kurzarbeitergelds in der Corona-Pandemie ermöglichen.
Einen entsprechenden Änderungsantrag wollen die Ampel-Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP mit dem Gesetz zur Corona-Impfprävention auf den Weg bringen, wie es am Dienstag aus dem Arbeitsministerium hieß. Die «Rheinische Post» berichtete zuerst darüber.
Demnach sollen ab dem vierten Bezugsmonat 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt werden. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, soll der Satz 77 Prozent betragen. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 Prozent und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies soll für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem sollen die Beschäftigten, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.
Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit in der Corona-Krise war bereits per Verordnung verlängert worden. Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten wurde für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Verlängerung bezog sich allerdings nicht auf das erhöhte Kurzarbeitergeld. Diese Regelung blieb bis Ende Dezember befristet. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte davor gewarnt, dass ein Verlust von 100.000 Beschäftigten drohe, wenn das aufgestockte Kurzarbeitergeld nicht verlängert werde.