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EU-Kommission will Sanierungspflicht für bestimmte Gebäude

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Dez 15, 2021
Auf einem großen Speicher auf dem Gelände eines Hybridkraftwerks ist die Aufschrift «Wasserstoff» zu lesen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Monika Skolimowska/zb/dpa)

Eigentümern von besonders schlecht gedämmten Gebäuden und Wohnungen in der EU droht künftig eine Sanierungspflicht. Am Mittwoch stellte die EU-Kommission ein umfangreiches Gesetzespaket vor, um Treibhausgasemissionen zu senken und die Klimaziele zu erreichen. Gebäude, die besonders viel Energie verbrauchen, müssten demnach bis spätestens 2030 klimafreundlicher gemacht werden. Zudem will die Brüsseler Behörde den Gasmarkt reformieren, um emissionsarme Gase wie Wasserstoff als Alternative zu fossilem Erdgas zu fördern.

Nachhaltigere Gebäude

Angaben der Kommission zufolge sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgase in der EU verantwortlich. Daher schlägt die Brüsseler Behörde eine Sanierungspflicht für Gebäude vor, die besonders viel Energie verbrauchen – rund 15 Prozent der Bauten in der EU wären davon betroffen. Laut Berechnungen des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ginge es in Deutschland um drei Millionen Gebäude. Öffentliche und nicht bewohnte Bauten sollen laut dem Vorschlag bis 2027, Wohnungen und Häuser bis 2030 renoviert werden. Alle Neubauten müssten ab 2030 komplett klimaneutral sein, also keine Treibhausgase mehr ausstoßen.

Laut der Kommission könnten besonders Mieter von den Reformen profitieren, da sie dadurch niedrigere Heizkosten hätten. Gelder für die Sanierungen sollen unter anderem durch einen Klimasozialfonds bereitgestellt werden, den die EU einrichten will. Ein einheitliches Klassifizierungssystem für die Energieeffizienz und ein sogenannter Renovierungspass für Gebäude soll Besitzern den Zugang zu Krediten erleichtern. In Deutschland fördert das Wirtschaftsministerium bereits Sanierungen für effizientere Gebäude.

Ein Markt für klimafreundlichen Wasserstoff

Die Kommission will emissionsarme Gase wie Wasserstoff als Alternative zu fossilem Gas fördern – besonders in Sektoren wie der Schifffahrt oder der Industrie, wo viel fossiler Brennstoff eingesetzt wird. Wasserstoff gilt als umweltfreundlich, wenn er mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird. Die Richtlinie legt fest, dass «emissionsarmer» Wasserstoff mindestens 70 Prozent weniger klimaschädliche Emissionen verursachen muss als fossiles Gas. Um diesen zu fördern, würden Betreiber etwa niedrigere Entgelte zahlen, um die existierende Gasinfrastruktur zu nutzen. Langzeitverträge mit Erdgas müssten bis 2049 auslaufen.

Eine Rücklage für Engpässe

Um Engpässe in der Energieversorgung zu vermeiden, sollen EU-Länder laut dem Vorschlag gemeinsame Gaseinkäufe tätigen und strategische Reserven anlegen dürfen. Das ist allerdings freiwillig. Außerdem sieht der Vorschlag vor, dass Länder in Notlagen einfacher Gasreserven austauschen können und Risiken durch fehlende Reserven stärker berücksichtigen müssen.

Weniger Methanemissionen

Klimaschädliche Methanemissionen sollen eingedämmt werden. EU-Betreiber in der Öl-, Gas- und Kohleindustrie sollen Methanemissionen aus ihren Anlagen messen, regelmäßig nach größeren Methanausstößen – sogenannten Lecks – suchen und nötige Reparaturen machen. Das Abblasen und Verbrennen von überschüssigem Gas soll stark eingeschränkt werden. Durch die Maßnahme verspricht sich die Kommission, Emissionen in den betroffenen Sektoren um 80 Prozent zu senken. Das hätte einen starken Effekt, denn Methan ist nach CO2 das zweitschädlichste Treibhausgas.

Das Ziel

Die Gesetzesvorschläge sind Teil des Klimaprogramms «Fit for 55» der Kommission. Die EU will bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990 und bis 2050 klimaneutral werden – das heißt auch, dass bis dahin alle Gebäude klimaneutral sein sollen und etwa Emissionen durch Erdgas ausgeglichen werden müssten. Die Vorschläge werden nun von den EU-Ländern und dem Europaparlament diskutiert.

Von Laura Dubois, dpa