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Weiter EU-Ausnahmeregel für britische Finanzdienstleister

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Feb 8, 2022
Flaggen der Europäischen Union vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Arne Immanuel Bänsch/dpa)

Banken und Geldmanager können ihre Geschäfte künftig weiterhin über sogenannte Clearing-Häuser in Großbritannien abwickeln. Am Dienstag verlängerte die EU-Kommission eine Ausnahmeregel, die es den Finanzinstitutionen erlaubt, auch nach dem Brexit weiter in der EU tätig zu sein.

Clearing-Häuser sind insbesondere in der Finanzhauptstadt London ansässig, so hat etwa die Londoner Börse (LSE) ihr eigenes Clearing-Haus. Sie wickeln zum Beispiel Geschäfte mit Wertpapieren zwischen Käufern und Verkäufern ab und bieten einen Puffer für Risiken, falls eine der Parteien ihren Teil des Kaufvertrags nicht erfüllen kann.

Die Ausnahmeregelung für die Finanzdienstleister wäre eigentlich Ende Juni ausgelaufen, gilt nun aber bis Juni 2025. In der Zeit soll die EU ihre eigenen Clearing-Kapazitäten und eine entsprechende Aufsicht ausbauen, um ihre Abhängigkeit von Institutionen aus Drittländern zu verringern. Die EU-Kommission startete auch eine öffentliche Befragung, wie man das Clearing-System erweitern könnte und will im zweiten Halbjahr 2022 dazu konkrete Vorschläge vorlegen.