• So. Nov 24th, 2024

Technik: Verbraucherzentralen wollen «Recht auf Reparatur»

Von

Aug 28, 2022 ,
Ein Mobiltelefon wird in einer Werkstatt repariert. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa)

Defekte Handys und andere Geräte sollen künftig besser repariert werden können. Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte dies bereits angekündigt – die Verbraucherzentralen drücken bei dem geplanten «Recht auf Reparatur» nun aufs Tempo. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, hofft auf einen «echten Fortschritt», wie sie der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Wie eine Umfrage zeigt, scheuen viele Handynutzerinnen und -nutzer wegen hoher Kosten eine Reparatur.

Das Vorhaben eines «Rechts auf Reparatur» ist im Koalitionsvertrag der Ampelparteien verankert und umfasst mehrere Punkte. Lemke hatte dies als «wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft» angekündigt. Aus Sicht von Pop müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. So müsse schon beim Kauf die Lebensdauer eines Produktes absehbar sein.

Handy-Reparatur oft teuer

In einer Erhebung untermauerte der Verbraucherzentrale Bundesverband den Eindruck, dass sich Handys oft nur teuer reparieren lassen. Für gängige Reparaturen müssen Nutzerinnen und Nutzer recht tief in die Tasche greifen, insbesondere bei günstigeren Modellen, wie die Erhebung zeigt, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Für die Studie waren 345 Reparatur-Angebote geprüft worden. Für einen Display-Austausch werden demnach bei günstigen Modellen 42 Prozent bis 73 Prozent des Neupreises fällig. Bei Modellen über 600 Euro kostet dies weniger als die Hälfte des Neupreises.

Tatsächlich lassen viele ihr defektes Handy nicht reparieren. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen sagten 47 Prozent der befragten Smartphone-Besitzer, an deren Gerät in den vergangenen 24 Monaten ein Defekt aufgetreten war, dieses nicht reparieren zu lassen. Von ihnen gab knapp die Hälfte an, dass dies zu teuer gewesen wäre.

Reparierbarkeits-Index

Für ein «Recht auf Reparatur» nannte Pop wie bereits zuvor Lemke einen Reparierbarkeits-Index als zentral. Die Verbraucherschützerin sagte: «Andere Länder wie Frankreich gehen voran.» Mit dem französischen Reparatur-Index könnten Verbraucher Geräte danach beurteilen, wie gut sie reparierbar seien. «Das wäre für Deutschland nicht nur denkbar, sondern auch wünschenswert.»

Denn viele wünschten sich, dass die Geräte länger halten, sagte Pop. Die Produkte sollten nicht kurz nach dem Ende der Gewährleistung kaputt gehen, wie das häufig der Fall sei. «Immer mehr Menschen sagen: Ich muss ja nicht sofort neu kaufen, nur weil etwas kaputt gegangen ist», sagte Pop. «Wir sehen aber auch, dass relativ hohe Reparaturkosten viele dann doch abschrecken.»

Reparatur-Bonus

Pop hat einen weiteren Vorschlag. «Denkbar wäre, dass man ein Recht auf Reparatur mit einem Reparatur-Bonus zusammenbringt, um die teils hohen Kosten ein Stück weit aufzufangen», sagte sie. Natürlich überlege man gerade bei Geräten, die vielleicht nicht ganz so teuer gewesen seien, ob man nicht doch lieber neu kaufen solle. «Mit einem Reparatur-Bonus würde die Reparatur unterstützt», sagte Pop. «Der würde bei bestimmten Reparaturleistungen dann ausgezahlt.»

Ein «Recht auf Reparatur» sei zeitgemäßer denn je, sagte Pop. «Durch die Störung von Lieferketten ist nicht mehr jedes Produkt ständig verfügbar.» Reparatur statt Neukauf könne auch eine beträchtliche finanzielle Entlastung in Zeiten hohen Inflation mit sich bringen.

Von Basil Wegener, dpa