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Umweltschützer gegen Mercedes: Entscheidung erwartet

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Sep 13, 2022
Mercedes-Benz will nach Angaben einer Sprecherin bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Bernd Weißbrod/dpa)

Das Landgericht Stuttgart will heute eine Entscheidung über die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz verkünden.

Die Umweltschützer fordern einen klimagerechten Umbau des Autobauers. Dabei geht es ihnen insbesondere darum, dass der Kohlendioxid-Ausstoß im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und dem deutschen Klimaschutzgesetz verringert wird. Mercedes soll dazu unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen.

«Wir wollen Mercedes-Benz durch unsere Klage verpflichten, ab 2030 weltweit den Verkauf von Pkws mit Benzin- und Dieselmotoren einzustellen», sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Es sei peinlich, «dass ausgerechnet in einem grün regierten Bundesland mit Mercedes-Benz der Fahrzeughersteller mit den höchsten Klimagasemissionen pro Fahrzeug in ganz Europa seinen Sitz hat», sagte Resch, der sich dabei auf Berechnungen der Nonprofit-Organisation «International Council on Clean Transportation» aus dem August 2020 bezog.

Der Klimaschützer geht davon aus, dass die Klage wegen «der sehr grundsätzlichen Bedeutung» sicher auf eine höchstrichterliche Entscheidung hinauslaufen werde – entweder durch den Bundesgerichtshof oder zu bestimmten Fragestellungen durch den Europäischen Gerichtshof.

Mercedes will elektrisch werden – mit Einschränkungen

Eine Sprecherin des Autobauers verwies auf die Anstrengungen des Unternehmens in Sachen E-Mobilität. Mercedes-Benz wolle bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden. Allerdings mit der Einschränkung: «Wo es die Marktbedingungen zulassen.» Zudem solle der CO2-Fußabdruck pro Pkw bis 2030 um mehr als die Hälfte gegenüber 2020 verringert werden. Klimaschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. «Deshalb hat der Gesetzgeber im Klimaschutzgesetz aus den Zielen des Übereinkommens von Paris zunächst nationale CO2-Budgets abgeleitet und diese dann auf alle Wirtschaftssektoren, darunter den Verkehr, aufgeteilt», teilte die Sprecherin mit. Er habe jedoch keine Budgets für einzelne Unternehmen oder Personen definiert.

Welche Anstrengungen von welchen Akteuren zu schultern sind, um die Klimaziele für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt zu erreichen, sei «eine politische Frage, die nicht durch punktuelle Entscheidungen von Zivilgerichten beantwortet werden kann», so die Sprecherin. Gesetzliche Vorgaben zu erlassen, sei ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Gerichte.

Die erste Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht fand im Juni dieses Jahres statt. Damals hatte das Gericht mit Skepsis auf die Klimaklage reagiert. Richter Bernd Rzymann sagte, die Klage sei zulässig, aber die Kammer sehe erhebliche Probleme. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers festzulegen, wann welche Fahrzeuge produziert werden dürften.