• So. Nov 24th, 2024

Habeck kündigt erweiterte Hilfen für Unternehmen an

Wirtschaftsminister Robert Habeck im Bundestag. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Kay Nietfeld/dpa)

Wegen stark gestiegener Energiekosten hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erweiterte Hilfen für Unternehmen angekündigt. Habeck sagte im Bundestag, die volkswirtschaftliche Substanz in Deutschland müsse erhalten und geschützt werden. Dazu solle ein Energiekosten-Programm des Bundes erweitert werden.

Hilfen sollten künftig nicht mehr nur an Firmen gehen, die im internationalen Handel stehen, sondern auch an Unternehmen, die Verluste machen. Das gelte für die Industrie. Auch für den Mittelstand sollen Hilfen erweitert werden. Außerdem solle es schnell Abschlagszahlungen geben, sagte Habeck.

Der Bund hatte ein Programm aufgelegt, bei dem Firmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten bekommen können. Das Wirtschaftsministerium hatte bereits erklärt, es seien Erweiterungen für den Mittelstand geplant. Der Bundesverband der Deutschen Industrie hatte unter Verweis auf eine Umfrage im industriellen Mittelstand mitgeteilt, extrem steigende Energiepreise stellten die Industrie vor fundamentale Probleme.

Habeck sagte, die Bundesregierung habe zur Landesverteidigung ein 100 Milliarden Euro schweres Sondervermögen aufgelegt. Mit der gleichen Entschlossenheit müssten nun zur Verteidigung der volkswirtschaftlichen Substanz Deutschlands finanzielle Möglichkeiten mobilisiert werden.

Unsicherheit bei Aussetzung der Schuldenbremse

Der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Reiner Haseloff (CDU), warnte im Bundestag vor einer Insolvenzwelle. Er forderte dringend ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Bewältigung der Krise. Haseloff stellte zugleich die Schuldenbremse in Frage, um auf die Herausforderungen reagieren zu können.

Innerhalb der Ampel-Koalition im Bund gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob im kommenden Jahr die in den vergangenen Jahren wegen der Pandemie ausgesetzte und im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse wieder eingehalten werden soll. Sie erlaubt dem Bund nur in geringem Maße, neue Kredite aufzunehmen.