Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hält das Ende der Energiesparverordnung des Bundes am 15. April für angemessen. «Derzeit besteht keine Gasmangellage, so dass ein Auslaufen der Energiesparverordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen sachgerecht ist», teilte ein Verbandssprecher mit. Städte und Gemeinden werden sich demnach weiter mit Möglichkeiten beschäftigen, um Energie zu sparen. Als Beispiel nannte der Sprecher etwa die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED.
Der Bund hatte im Spätsommer 2022 mit Sparvorgaben für Städte und Kommunen auf die Energiekrise reagiert. Nach der Verordnung zu kurzfristigen Energiesparmaßnahmen sollte etwa die maximale Raumtemperatur in öffentlichen Arbeitsstätten auf 19 Grad gesenkt werden. Warmwasser fürs Händewaschen sollte es in der Regel nicht mehr geben. Auch sollten Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden. An diesem Samstag (15.4.) enden diese Vorgaben.
Was hat es gebracht?
Teilweise seien sie wegen der nun langsam steigenden Temperaturen ohnehin überfällig, betonte der DStGB. Wie viel die einzelnen Maßnahmen im Detail gebracht haben, lässt sich aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums nicht genau evaluieren. Deutschland habe aber laut den Zahlen der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr viel Gas gespart, teilte eine Sprecherin des Ministeriums mit. In den Monaten Oktober bis Dezember habe etwa der Verbrauch der Industrie bei 23 Prozent unter den Vorjahren gelegen.
Die Rückmeldungen aus den Städten und Gemeinden an den DStGB hätten gezeigt, «dass flächendeckend und ambitioniert Energie gespart worden ist und weiterhin wird». Die Verordnung des Bundes habe dazu beigetragen, die Energieversorgung in den vergangenen Monaten sicherzustellen.
Dennoch sei es etwa mit Blick auf den Winter wichtig, mittelfristig weniger Energie zu verbrauchen. «Gerade energetische Gebäudesanierungen sind für Kommunen ein wichtiges Thema, bei dem sie auf Unterstützung seitens des Bundes und der Länder angewiesen sind», erklärte der DStGB. Mittelfristige Maßnahmen zum Energiesparen – etwa eine Verpflichtung zur Optimierung von Gebäudeheizungen – gelten seit dem 1. Oktober des vergangenen Jahres für zwei Jahre.