Im Audi-Prozess sieht die Staatsanwaltschaft die Angeklagten – zu denen auch Ex-Unternehmenschef Rupert Stadler gehört – nicht als die Hauptverantwortlichen für den Dieselskandal. Es sei «überhaupt zweifelhaft», ob es in einer so komplexen Struktur überhaupt den oder die in strafrechtlicher Hinsicht Hauptverantwortlichen geben könne, «wenn im Unternehmen so viele Beteiligte in die falsche Richtung laufen», sagte Staatsanwalt Nico Petzka zu Beginn seines Plädoyers in München. Dies müsse man auch bei der strafrechtlichen Bewertung im Hinterkopf behalten. Eine eigene Strafforderung hatte Petzka bis zum Mittag noch nicht genannt. Das Plädoyer sollte erst am Nachmittag zu Ende gehen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Stadler vor, zugelassen zu haben, dass zwischen dem 19. Dezember 2015 und dem 30. November 2017 in Deutschland 26.546 mangelhafte Fahrzeuge verkauft worden seien – mit einem Schaden von 69 Millionen Euro. Bei den Mitangeklagten Wolfgang Hatz und dem Ingenieur P. umfasst der Vorwurf insgesamt 94.924 Autos in Deutschland und den USA im Zeitraum von Ende 2008 bis November 2015 mit einem Schaden von 2,2 Milliarden Euro. Er ist deswegen so viel höher, weil die Staatsanwaltschaft für die 66.026 US-Fahrzeuge nur noch Schrottwert ansetzt.
In dem Prozess, der sich inzwischen seit zwei Jahren und neun Monaten hinzieht, haben inzwischen alle Angeklagten gestanden. Das Verfahren gegen einen von ihnen wurde bereits gegen eine Geldauflage eingestellt, bei Stadler und P. gab es im Vorfeld der Geständnisse Verständigungen zwischen Angeklagten, Gericht und Staatsanwaltschaft zum Strafmaß, die Bewährungsstrafen und Geldauflagen beinhalten. Bei Hatz hat die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Verständigung abgelehnt. Stadler hatte davor lange seine Unschuld beteuert. Erst im Frühjahr, nach einem Hinweis des Gerichts, dass ihm eine Haftstrafe drohen könnte, änderte er seine Position.