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Gamestop- und AMC-Aktien: Bafin prüft Mitarbeitergeschäfte

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Apr 11, 2021 , , , ,
Mit den Aktien des US-Spielehändlers Gamestop hatten Spekulanten und Kleinanleger Anfang des Jahres einen Spekulationskampf mit Hedgefonds ausgefochten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: John Minchillo/AP/dpa)

Die Finanzaufsicht Bafin untersucht in zwei Fällen, ob Mitarbeiter unerlaubt spekulative Aktiengeschäfte getätigt haben. Die Geschäfte waren bei einer Untersuchung von Mitarbeitergeschäften mit Aktien der US-Unternehmen Gamestop und AMC Entertainment aufgefallen.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Finanzexperten der Linken im Bundestag, Fabio de Masi, hervor. Darüber hatte zuvor das «Handelsblatt» berichtet.

Die Kurskapriolen des US-Videospielehändlers Gamstop hielten die Börsen über Wochen in Atem, ebenso die Spekulationen um Papiere der Kinokette AMC. Der Wert der Aktien hatte sich teils deutlich erhöht. Bei Gamestop etwa hatten Kleinanleger mit konzertierten Käufen Hedgefonds gezwungen, ihre Wetten auf einen Kursverfall der Papiere aufzulösen. Dies bescherte der Aktie teils deutliche Kursgewinne.

Die Bundesregierung verwies darauf, dass es sich bei Gamestop und AMC um US-amerikanische Unternehmen handele und Aktien dieser Unternehmen nicht dem Handelsverbot der Bafin für private Finanzgeschäfte unterliegen. Diese Unternehmen unterstünden auch nicht der Unternehmensaufsicht der Bafin.

In insgesamt zwei Fällen (zwei Personen) prüfe die Bafin, ob angezeigte private Finanzgeschäfte als spekulativ einzuordnen seien, heißt es in der Antwort des Finanzministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dies wäre aus Sicht der Bafin und des Ministeriums nicht hinnehmbar. Spekulative Privatgeschäfte seien seit 16. Oktober 2020 für Bafin-Mitarbeiter nicht mehr erlaubt.

In der Zeit zwischen 1. September 2020 und 10. Februar 2021 hatten der Regierungsantwort zufolge vier Mitarbeiter 23 mal Gamestop-Aktien ge- oder verkauft. Vier Mitarbeiter handelten außerdem sechsmal AMC-Aktien (Stand jeweils 22. März 2021). Die Geschäfte seien von Beschäftigten angezeigt worden. Die Prüfung sei noch nicht vollständig abgeschlossen, «nach derzeitigem Stand liegen keine Anzeichen für Insidergeschäfte vor», hieß es.

In den untersuchten Zeitraum fällt die erste Welle des spektakulären Schlagabtauschs zwischen gut organisierten Kleinanlegern und Hedgefonds an den Börsen, die die Kurse dieser Aktien zunächst jäh in die Höhe trieben.