Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihre Untersuchungsergebnisse zur Wiederzulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat veröffentlicht. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite der Behörde seit diesem Mittwoch einsehbar, wie die Efsa der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Vor knapp drei Wochen hatte sie bereits eine Mitteilung zu der Untersuchung veröffentlicht, in der sie keine inakzeptablen Gefahren, aber Datenlücken in mehreren Bereichen gesehen hatte.
Glyphosat ist noch bis zum 15. Dezember EU-weit zugelassen. Unter Berücksichtigung der Efsa-Ergebnisse wird die EU-Kommission einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen erarbeiten. Über eine mögliche Verlängerung der Zulassung sollen dann die Agrarministerinnen und Agrarminister der EU-Staaten entscheiden. Für die Untersuchung hatte die Efsa eigenen Angaben zufolge in einem dreijährigen Verfahren Tausende Studien und wissenschaftliche Artikel betrachtet.
Zu den Aspekten, die nicht abschließend geklärt wurden, gehören etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen, wie die Efsa mitteilte. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. Die Efsa ermittelte etwa bei mehreren Verwendungen des Wirkstoffs «ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere». In der Analyse heißt es dazu nun weitergehend: «Geeignete Daten zur Verfeinerung der Risikobewertung waren nicht verfügbar.»
Grundsätzlich schätzt die Behörde mit Sitz im italienischen Parma die untersuchten Risiken aber nicht so groß ein, dass eine weitere Zulassung untersagt werden muss.
Bundesagrarminister Cem Özdemir sieht die Untersuchung kritisch. Die Analyse lasse einen wesentlichen Aspekt aus, sie berücksichtige die Auswirkungen auf die Natur nicht ausreichend, sagte er am Dienstag in Brüssel. «Das ist, wie wenn Sie ein Fahrzeug fahren und auf alles testen, außer auf die Bremse», so der Grünen-Politiker. Sein spanischer Amtskollege Luis Planas sieht das etwas anders: Wenn der wissenschaftliche Rat negativ sei, müssen er befolgt werden, ebenso wenn er positiv sei. «Das ist ganz einfach.»