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Cum-Ex-Schlüsselfigur Berger scheitert vor Bundesgerichtshof

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Okt 12, 2023 ,
Der angeklagte Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und den Staat um Milliarden Euro geprellt haben sollen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Helmut Fricke/dpa)

Der Architekt des Cum-Ex-Steuerbetrugs, der Anwalt Hanno Berger, ist rechtskräftig verurteilt. Eine Revision gegen eine achtjährige Haftstrafe des Landgerichts Bonn sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Der 72-jährige Jurist, der Banken und Investoren beriet und als treibende Kraft des als Straftat gewerteten Geschäftsmodells gilt, musste rund 14 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. Bei Cum-Ex-Deals bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Die Hochphase der Deals, die den Fiskus und somit die Allgemeinheit einen zweistelligen Milliardenbetrag kosteten, war von 2006 bis 2011.

In dem Bonner Verfahren wurde Berger wegen drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung verurteilt, bei denen ein Steuerschaden von rund 275 Millionen Euro entstanden sein soll. Separat zu seiner Verurteilung im Dezember 2022 wurde Berger vor dem Landgericht Wiesbaden ebenfalls der Prozess gemacht, hier wurde er im Mai wegen anderer Cum-Ex-Fälle zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Hier ging es um einen Steuerschaden von 113 Millionen Euro. Sollte das Wiesbadener Urteil ebenfalls rechtskräftig werden, würde eine verrechnete Gesamtfreiheitsstrafe gegen Berger verhängt werden. Deren Höchstmaß läge bei 15 Jahren, tatsächlich dürfte es aber deutlich darunter liegen.

Bergers Verteidiger hatte die Verteilungen seines Mandanten wegen Verfahrensfehlern kippen wollen. Die Schuldsprüche gegen Berger, der sich 2012 in die Schweiz abgesetzt hatte, seien mit dem Schweizer Auslieferungsbescheid von 2021 nicht vereinbar, hatte der Anwalt Jürgen Graf argumentiert. Der BGH war anderer Ansicht: Der Verurteilung habe dem von der Schweiz ausgelieferten Angeklagten kein Verfolgungsverbot entgegengestanden, hieß es in der Mitteilung. Die Auslieferungsbewilligung habe die Taten umfasst, wegen derer der Angeklagte verurteilt worden sei, befanden die Richter.

Graf bedauerte die Entscheidung des BGH. Sie stelle aber «keine Vorentscheidung für das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden dar», schrieb er am Donnerstag. Die Revision dagegen werde fortgeführt. Gerade das Urteil aus Wiesbaden beruhe auf einem Auslieferungsantrag, «dem eine unzutreffende rechtliche Beurteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt» zugrunde liege.

Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenansprüche in kurzer Zeit zwischen Finanzakteuren hin- und hergeschoben. Bei dem Verwirrspiel erstattete der Fiskus unwissentlich Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Erst mit einer zum Januar 2012 greifenden Gesetzesänderung wurde den Deals ein Riegel vorgeschoben. Lange war unklar, ob die Geschäfte nur unmoralische Abzocke waren oder eine Straftat. Für letzteres entschied sich der BGH 2021. Für die kommenden Jahre wird eine Vielzahl an Cum-Ex-Verfahren erwartet, um den größten Steuerskandal der Bundesrepublik aufzuarbeiten und die Täter zu bestrafen.